Sachstandsbericht E-Ladeinfrastruktur


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 4PVS/6/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Konzept der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg – Rückblick und Beschlusslage:

In einem ersten E-Ladekonzept (UVS 04/2017) wurde beschlossen:
1.        Erstausrüstung von Normalladern in allen Parkhäusern der Stadt und der Stadtwerke,
sowie Rathaus, Festplatz und P&R-Platz.
2.        Beobachtung und Prüfung des weiteren Bedarfs.

In dem Ladekonzept Ausbaustufe-II (SR-Bericht 07/2022) wurde zum einen die deutliche „Lade-Säulen-Nachverdichtung“ der AVG in ihren Parkhäusern vorgestellt – und eine detaillierte Bedarfserhebung beschlossen (Förderantrag). Für die AVG waren 2022 Normallader außerhalb der Parkhäuser nicht wirtschaftlich.

In dem aktuellen Ladekonzept (Ausbaustufe-III) soll nunmehr (2024) das „Ausrollen von Ladepunkten“ in allen Stadtteilen erfolgen. Hierzu hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement eine Standort-Liste erarbeitet, um Marktagierenden diese Standorte zur Verfügung stellen zu können.


Ausblick auf die öffentliche Ladeinfrastruktur

Zweifelsfrei wird der Bestand an Elektro-Fahrzeugen weiter zunehmen. Mit dem Beschluss der europäischen Union, ab 2035 keine Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, liegt nun auch eine zeitliche Perspektive vor. Das Laden am Zielort einer Fahrt, z. B. beim Einkaufen, in Parkhäusern, am Arbeitsort oder auch bei Freizeiteinrichtungen wird von den jeweiligen Eigentümern sukzessive aufgebaut werden. Auch zum Wohneigentum gehörige Stellplätze werden aus eigenem Interesse weiter bedarfsgerecht mit Lademöglichkeiten ausgestattet.

Trotz aller vorgenannten Möglichkeiten des Ladens ist es erforderlich, öffentliche, diskriminierungsfreie sowie uneingeschränkt zugängliche Lademöglichkeiten aufzubauen. In verdichteten Wohnquartieren ohne private Stellplätze ist dies eher erforderlich als in Wohnquartieren mit einer hohen privaten Stellplatzverfügbarkeit (Einfamilienhaussiedlungen). Fehlt es an einem privaten Stellplatz mit Ladeinfrastruktur, so werden Angebote im öffentlichen Raum angefragt. Diese sind sinnvollerweise dort platziert wo Autos für einen gewissen Zeitraum abgestellt werden; wie z.B. Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze im öffentlichen Angebot.

Das Aschaffenburger Konzept sieht eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für jeden Stadtteil vor (vgl. SR-Bericht 07/2022). Hierbei werden ausschließlich Senkrechtparkstände auf städtischem Grund betrachtet. Dies soll verhindern, dass sich sowohl Ladesäule als auch Ladekabel auf dem Gehweg befinden und somit Fußgänger beeinträchtigen. Die Standorte werden so gewählt, dass eine Konzentration von mehreren Ladepunkten an dem jeweiligen Standort möglich ist.


Stand der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg

Aktuell läuft seitens der AVG die zweite Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg. Hierbei werden alle Parkhäuser im Besitz der AVG mit Möglichkeiten zum Aufladen von E-Autos ausgestattet. In Verbindung mit einem in Zukunft eingeführten Nachttarif (1€ für die gesamte Nacht) stellt dies eine attraktive Lademöglichkeit für Menschen dar, die in näherem Umfeld zu Parkhäusern der AVG wohnen. Die dortigen Lademöglichkeiten sind auf Nutzergruppen beschränkt, welche über eine Stadtwerke-Karte verfügen. Insgesamt betreibt die AVG laut eigener Aussage in Aschaffenburg 56 öffentliche Ladepunkte, wovon 22 in den Parkhäusern der AVG liegen (Stand Mai 2024). 

Zusätzlich zu den Parkhäusern existieren in Aschaffenburg bereits über 100 öffentliche sowie teil-öffentliche Ladepunkte. Hierbei ist schon heute zu beobachten, dass es in Stoßzeiten zu erhöhter Nachfrage an einzelnen Ladesäulen kommen kann.


Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur

Der tatsächliche Bedarf kann momentan nur geschätzt und hochgerechnet werden. Die möglichen Potentialflächen für den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur wurden aus beiliegender Abbildung abgeleitet. Anlage 1 zeigt auf, wo gemäß Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Nachfrage am wahrscheinlichsten sein wird. Die Karte seitens des Bundes betrachtet auf Grundlage eines makroskopischen Verkehrsmodells sowie der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf“ die abzuschätzende Ladeinfrastruktur in Rasterbereichen von 250 auf 250m. 
Die Parameter in Anlage 1 sind so gewählt, wie es die aktuellsten Studien vermuten lassen (Bezugsjahr 2030, 10 Millionen E-Fahrzeuge deutschlandweit, 85% privates Laden, Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur in Wohngebieten 25%).

Diese daraus erzeugte Karte wurde mit den bestehenden Ladepunkten überlagert. Hierdurch konnten weitere „Hot-Spots“ identifiziert werden, welche bisher noch über keine Ladeinfrastruktur verfügen aber als potentieller Standort in Zukunft in Frage kommen. Zusätzlich zu dem prognostizierten Bedarf wurde bei der Auswahl von potentiellen Standorten auf die Nähe zu Wohngebieten geachtet. Hierbei lag vordergründig der Fokus auf Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten.

Hieraus hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement potentielle Standorte herausgearbeitet und als Ausbaustufe 3 für den zukünftigen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg weiter untersucht.


Ausbaustufe 3

Für die nun anstehende Ausbaustufe 3 wurden knapp 30 Standorte seitens des Amts für Stadtplanung und Klimamanagement näher untersucht (Stand Juni 2024). Alle in Frage kommenden Standorte müssen folgende Kriterien zwingend erfüllen:
  • Senkrechtparkstände (keine zusätzlichen Belastungen für Fußgänger durch Ladekabel)
  • Städtische Fläche
  • Liegen in unmittelbarer Nähe ausreichend dimensionierte Stromleitungen
  • Die Möglichkeit, bei Bedarf mehrere Ladesäulen zu errichten, wenn der Standort sehr gut nachgefragt ist

Ein Auszug aus der Prio-Standort-Liste ist in Anlage 2 beigefügt.
Die AVG wurde von Beginn an der seitens der Stadtverwaltung erarbeiteten Prio-Standort-Liste beteiligt und hat die Standorte bezüglich vorliegender Netzkapazität sowie einer Grobkostenschätzung ergänzt. 

Der Stadtverwaltung liegen momentan mehrere Anträge von Ladesäulenbetreibern auf Errichtung einer Ladesäule vor, die von Bürgerinnen oder Bürgern aus Aschaffenburg kontaktiert wurden.
Anlage 3 zeigt die überlagerte Bedarfskarte mit allen potentiellen Standorten (in grün). Zudem enthält die Karte die Parkhäuser der AVG mit Wallboxen (blaue Punkte), öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gemäß Bundesnetzagentur (in gelb) sowie Schnellladepunkte (Bestand in Rot, geplant in lila mit roter Umrandung). Anträge von Dritten sind in pink dargestellt. Eine Legende ist Anlage 3 ebenso beigefügt.


Zusammenfassend ergeben sich folgende Arbeitsschritte für die Standortbewertungen:
  • Bedarfsprognose des Bundes (Bedarfskarten seitens BMDV/NOW)
  • Kartografische und tabellarische Übersicht aller städtischen Parkflächen (Auswahl auf Senkrechtparkstände)
  • Bewertung der Wohn- und Nutzersituation
  •        Nähe vorhandenen Ladestationen – und laufenden HPC-Planungen
  • Eingang der Gestattungsanträge
  •        AVG-Bewertung der Leitungssituation


Ausblick

Die rechtlichen Grundlagen für Gestattungsverträge mit den Anbietern müssen noch ausgearbeitet werden, gegebenenfalls ist hierfür noch externer juristischer Beistand erforderlich.
Ein Antrag seitens der AVG auf Errichtung und Betrieb von Ladesäulen an 6 ausgewählten Standorten ist am 28.06.2024 eingegangen.

Die Anträge der AVG und dritten Anbietern werden im Rahmen einer Genehmigungsprüfung behandelt. Die Kosten insbesondere für die Erstellung sind von den Betreibern zu übernehmen.


Ziele

Auf Grundlage eines einheitlichen Gestattungsvertrages werden die vorliegenden Anträge der Reihenfolge nach abgearbeitet.
Die definierten Standorte sollen zukünftigen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden können, welche Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg errichten wollen. 
Das vorrangige Ziel ist es, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur im gesamtstädtischen Kontext zu errichten, um den Bürgerinnen und Bürger eine lokale Möglichkeit des Aufladens ihres E-Pkw’s zu bieten. Das Ladesäulenkonzept der Stadt Aschaffenburg bleibt weiterhin dynamisch und wird sich an der Marktentwicklung orientieren.


Exkurs – Deutschlandnetz

Mit dem Deutschlandnetz sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Im Rahmen der Ausschreibungen des BMDV für das Deutschlandnetz ist Aschaffenburg in zwei Lose aufgeteilt worden. Dies bedeutet, es gibt einen Suchraum-Ost und einen Suchraum-West. Im Rahmen des Deutschlandnetzes werden Schnelllader in Autobahnnähe bzw. in der Nähe von Schnellstraßen errichtet. 
Bisher haben Gespräche mit Vertretern für beide Bereiche stattgefunden, welche wir bei der Standortwahl unterstützen. Im östlichen Bereich werden momentan Grundstücksflächen präferiert, welche nicht im Besitz der Stadt sind. Hier sollen 8 Schnellladepunkte entstehen. Im westlichen Suchbereich wird derzeit geprüft, ob der Stadion Parkplatz der Victoria Aschaffenburg ein geeigneter Standort wäre. Hier würde eine Ladeinfrastruktur mit 12 Ladepunkten entstehen. Verkehrstechnisch würde sich der Standort anbieten, da sich der Durchgangsverkehr nicht in die Innenstadt verlagert.
Die Schnelllade-Infrastruktur ist insbesondere für Reisende wertvoll und kann die angestrebte, flächendeckende Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg ergänzen.

Der Bereich Schnell-Lader und Ultra-Schnell-Lader mit 150 bis 400 kW Gleichstrom (HPC = High Power Charging) unterliegt der Planung und Förderung des Bundes (D-Netz-Ausschreibungen). Diese werden bevorzugt an Fernstraßen und sehr großen Einkaufszentren errichtet. In Aschaffenburg sind dies unter anderem:
Shell – Schillerstr. (ehemals B26)
EnBW – Bauhaus (ehemals B 8, noch in Bau)
EnBW – Marktauf Stenger (Horchstr. – B 8, noch in Bau)
sowie Abfahrten Aschaffenburg West (Kleinostheim) und Aschaffenburg Ost (Goldbach)


Klimawirkung

Insbesondere elektrobetriebene Fahrzeuge werden für die auferlegten Klimaziele des Verkehrssektors unabdingbar sein, weswegen eine ausreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur benötigt wird. Der Ausbau und die Verfügbarkeit von Ladepunkten spielt heute und in Zukunft eine tragende Rolle bei der Mobilitätswende. Denn nur mit einem zufriedenstellenden Angebot an Lademöglichkeiten werden Bürgerinnen und Bürger den Schritt zur Elektromobilität wagen. Mit Hilfe von elektronisch angetriebenen Fahrzeugen lässt sich der Ausstoß von Treibhausgasen während der Fahrt auf null reduzieren. Da die Stadtverwaltung nur 100% Öko-Strom in den geplanten Ladesäulen genehmigt, wird somit eine erhebliche Klimawirkung erzielt werden. Ebenso wird die Verkehrswende dadurch proaktiv begleitet und vorangebracht.


Anhang:
Anlage 1        Bedarfskarte gemäß BMDV / NOW mit oben aufgeführten Parametern
Anlage 2        Liste der potentiellen Lade-Standorte mit Bewertung
Anlage 3        Karte der potentiellen Standorte überlagert mit Bedarfskarte

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Sachstand E-Ladeinfrastruktur wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat billigt die Standort-Liste (Anlage 2) für den flächendeckenden Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.09.2024 10:57 Uhr