Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.07.2024 ö Beschließend 3PL/11/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2023 der ABE wie folgt festzustellen (Anlage 2): 

a)        Bei einer Bilanzsumme von 9.929.966,69 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €. 
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 2.091.356,32 €.
b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herrmann + Emrich GmbH, Aschaffenburg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2023 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.10.2024 09:54 Uhr