Nachtrag in der Denkmalliste; Stadtvilla, unterkellerter eingeschossiger, breit gelagerter Mansardwalmdachbau, Schweinheimer Straße xxx, 63743 Aschaffenburg Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 18.09.2024 ö Beschließend 3UKVS/6/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

Wegen einer geplanten Veräußerung des Anwesens wurde im Vorfeld das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege um Prüfung der Denkmaleigenschaft gebeten.

Eine detaillierte Beschreibung ist dem Schreiben vom 01.08.2024 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu entnehmen, welches als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

  1. Denkmalwürdigkeit

Aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung erfüllt das Gebäude die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG. Seine Erhaltung ist aus den, das öffentliche bzw. allgemeine Interesse gesetzlich definierenden Bedeutungsarten erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verahren

Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat mit Schreiben vom 01.08.2024 die Denkmaleigenschaft des Gebäudes festgestellt. Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt Aschaffenburg. Es besteht somit die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Es wurde um Rückäußerung bis 01.11.2024 gebeten. 

Das Baudenkmal ist aktuell im Bayerischen Denkmalatlas, mit dem Vermerk eingetragen, dass das Benehmen mit der Stadt Aschaffenburg noch nicht hergestellt ist. (http://www.denkmal.bayern.de).

Die Stadtheimatpflegerin wurde beteiligt. 

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird empfohlen das erforderliche Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege herzustellen.

.Beschluss:

I. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 01.08.2024 mitgeteilt, dass es sich bei dem folgenden Objekt um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG handelt und daher in die Denkmalliste einzutragen ist:

D-6-61-000-628

Stadtvilla, unterkellerter eingeschossiger, breit gelagerter Mansardwalmdachbau mit segmentbogig vortretendem Standerker, Dachterrasse und geschweiftem Zwerchgiebel, um 1905; mit bauzeitlicher wandfester Ausstattung; Einfriedung 1908.
FI.-Nr. xxx (Gem. Schweinheim)

Das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für das genannte Objekt wird hergestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.11.2024 10:37 Uhr