Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 02.05.2024 wegen "Nutzung der Schöntalbühne für weitere Konzerte"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Kultursenates, 19.09.2024
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Die Nutzung der Musikbühne am See im Schöntal neben der Ruine wird nicht ausgeweitet.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Angebot an Konzerten und kulturellen Formaten in der Stadt Aschaffenburg sowohl durch das städtische Kulturamt als auch durch professionelle Anbieter sowie Vereine und Institutionen ist umfangreich, deckt eine große stilistische Bandbreite ab und ist ausgewogen in der Zielgruppenadressierung.
Der Park Schöntal wird bereits durch Veranstaltungen des Kulturamtes und des Stadtmarketings genutzt. Der logistische Aufwand hierfür ist erheblich und kostenintensiv. Auch im Biergarten des Hofgarten werden gelegentlich Musikveranstaltungen und andere Maßnahmen („public viewing“) durchgeführt.
Eine Ausweitung des Veranstaltungsbetriebes würde die Ausgewogenheit der Nutzung der Grünanlage gefährden. Insbesondere der für Konzertveranstaltungen mit Bands aus dem Bereich der Pop-/Rock- und Jazzmusik notwendige Anlieferungsverkehr (Tonanlagen, Verstärker, Instrumente) und die für abendliche Veranstaltungen notwendige Installation zusätzlicher Beleuchtung würde erhebliche Nutzungsbeeinträchtigungen mit sich bringen.
Aktuell ist die Bühne im ordnungsrechtlichen Sinne nicht als Veranstaltungsfläche definiert und die intensivere Nutzung entspräche nicht mehr der Grünanlagensatzung in der aktuell gültigen Fassung. Der organisatorische Aufwand für die Vergabe von Terminen und das Beantworten von Anfragen sollte nicht unterschätzt werden. Bereits jetzt erhält das städtische Kulturamt pro Kalenderjahr bis zu zehn Anfragen für Konzertformate auf der Musikbühne an der Ruine. Diese müssen beantwortet, die Absagen begründet werden. Im Fall einer Ausweitung des Veranstaltungsangebotes würde sich der Aufwand erheblich erhöhen. Häufig wird auch nach der Möglichkeit einer Bewirtung der Gäste gefragt, die im Widerspruch zur Grünanlagensatzung steht (§2 Satz 9 sowie §3). Auch in Amt 32 wäre mit erhöhtem Arbeitsaufwand zu rechnen.
Das städtische Kulturamt entwickelt mit der „Sommerbühne“ ein outdoor-Veranstaltungsformat, das in den kommenden Jahren Platz für die im Antrag der Fraktion GRÜNE genannten Kunstformen lokaler und regionaler Bands an geeigneten Orten mit adäquaten infrastrukturellen Voraussetzungen bieten wird.
Datenstand vom 13.09.2024 11:00 Uhr