Förderprogramm „Gebäudebegrünung“
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 09.10.2024
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Kühlung der Gebäude bei Hitze und Erhöhung der Dämmung im Winter
Verbesserung der Luftqualität durch die Bindung von Staub und Schadstoffen
Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna (urbane Trittsteinbiotope) mit Steigerung der Biodiversität
Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen durch Regenwasserrückhaltung
Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds, Wertsteigerung der Immobilie und Aufwertung des Stadtbildes
Die städtische Förderung soll die Eigeninitiative der Bevölkerung anregen und als Anreiz für private Investitionen in Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen. Das Förderprogramm richtet sich an Gebäudeeigentümer von privat und gewerblich genutzten Immobilien im Bestand. Vorhaben, die durch andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind (z. B. durch Festsetzungen im Bebauungsplan), sind von einer Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird in Form zweckgebundener Zuschüsse. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Die Fördersumme ist dabei abhängig von der Art der geplanten Begrünung:
- Eine Dachbegrünung wird mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 1.500 € je Gebäude gefördert.
- Ein Solar-Gründach (Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung) wird mit einem Bonus von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten der Dachbegrünung und maximal zusätzlich 500 € je Gebäude gefördert.
- Eine Fassadenbegrünung wird mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 3.000 € je Gebäude gefördert.
Die Beantragung einer Förderung ist nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 24.10.2024 möglich.
Zu II:
Das Projekt an sich ist wenig klimarelevant, da direkt keine Treibhausgase vermindert werden. Die Förderung zur Begrünung von Gebäuden soll die Eigeninitiative anregen und als Anreiz für private Investitionen in Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen. Die durch das Förderprogramm umgesetzten Maßnahmen zur Gebäudebegrünung tragen wesentlichen zur Treibhausgas Reduktion bei.
Zu III:
Für das Förderprogramm wurden im Haushaltsjahr 2024 15.000 € bereit gestellt. Restmittel aus 2024 werden auf 2025 übertragen und erhöhen dann die für 2025 beantragten Mittel in Höhe von 15.000 €.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur sowie den Inhalt der Richtlinie der Stadt Aschaffenburg zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Kenntnis.
- Der Stadtrat stimmt dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum 24.10.2024 zu (Anlage 2).
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung des Förderprogrammes.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 05.12.2024 12:31 Uhr