Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 10.10.2024 ö Vorberatend 4
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2024 ö Beschließend 6PL/15/6/24

.Beschlussvorschlag

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer für den Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung. 

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.

Die Stadtwerke schlagen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 vor.

Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis einer im 3. Quartal 2024 durchgeführten Ausschreibung über die Prüfungsleistungen, sowohl für die Stadtwerke als auch die AVG im Gesamtpaket. Für den Angebotsvergleich wurden vier überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im kommunalen sowie energiewirtschaftlichen Bereich aufgefordert ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Drei Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Mit diesen drei Prüfungsgesellschaften führte die Werkleitung daraufhin persönliche Gespräche. Die wirtschaftlichen Parameter der einzelnen Angebote unterscheiden sich nur marginal. Die Wahl fiel auf die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, da diese im komplexen Gesamtpaket aller zu erbringenden Prüfungsleistungen den kompetentesten Eindruck vermitteln konnte. 

Datenstand vom 26.09.2024 12:12 Uhr