Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 10.10.2024 ö Vorberatend 6
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2024 ö Beschließend 8PL/15/8/24

.Beschlussvorschlag

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Straßenreinigung in der Stadt Aschaffenburg (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) vom 12.06.2006, zuletzt geändert am 21.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 14.12.2012), 

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

Die Gebühren betragen für die nach § 3 Abs. 1 abgerundete Straßenfrontlänge je Meter jährlich in der

Reinigungsklasse 1                  2,38 €
Reinigungsklasse 2                  4,76 €
Reinigungsklasse 3                  7,14 €
Reinigungsklasse 4                14,28 €
Reinigungsklasse 5                23,40 €

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die regelmäßige Straßenreinigung ist eine essenzielle kommunale Dienstleistung, die zur Sicherstellung der Sauberkeit und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung beiträgt. Eine saubere städtische Infrastruktur erhöht die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Attraktivität der Kommune für Besucher und Unternehmen.

Aufgrund mehrerer Faktoren ist eine Erhöhung der Gebühren für die Straßenreinigung notwendig geworden, die im Wesentlichen seit 2004 unverändert sind.

In den letzten Jahren sind die Kosten für Betriebsmittel wie Treibstoff, Reinigungsmaterialien sowie für die Wartung und Reparatur der Reinigungsfahrzeuge kontinuierlich gestiegen. Durch die Nachhaltigkeitswende wird sukzessive in voll elektrische Kehrmaschinen investiert. 

Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind über die letzten 20 Jahre wesentlich gestiegen. Um die Leistung der Straßenreinigung weiterhin auf dem gewohnten Niveau zu halten, müssen die gestiegenen Personalkosten kompensiert werden.

Die Anforderungen an eine umweltgerechte und nachhaltige Verwertung von Straßenkehricht und Laub haben sich verschärft. Dies betrifft sowohl die Entsorgung als auch die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zur Trennung und Wiederverwertung des Kehrguts. 

Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung beträgt rund 19 % und ist notwendig, um die genannten Kostensteigerungen zu decken. Die Gebührenanpassung orientiert sich an den Grundsätzen der Kostendeckung und hat keine Gewinnabsicht, sondern dient ausschließlich dem Erhalt und der Sicherstellung der kommunalen Dienstleistung.

Die Gebühren der öffentlichen Straßenreinigung sind mindestens alle vier Jahre nachzukalkulieren und kostendeckend zu gestalten. Überdeckungen bewirken eine Gebührenanpassung zu Gunsten der Bürger.

Aufgrund der errechneten Kosten werden folgende Gebührensätze ab 01.01.2025 vorgeschlagen:

Reinigungsklasse 1                  2,38 €
Reinigungsklasse 2                  4,76 €
Reinigungsklasse 3                  7,14 €
Reinigungsklasse 4                14,28 €
Reinigungsklasse 5                23,40 €

Die Satzungsänderung soll zum 01.01.2025 wirksam werden.

Datenstand vom 26.09.2024 12:12 Uhr