Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2024 ö Beschließend 2PL/15/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 07.10.2024 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2024 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen der Stadt bleibt unverändert. 


Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Aufnahme weiterer VE war erforderlich, um Ausschreibungen bzw. Vergabebeschlüsse in 2024 tätigen zu können. Die Änderungen der Ansätze berücksichtigt aktualisierte Mittelanforderungen der Projekte.

Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2024 setzen sich neu wie folgt zusammen:

Verpflichtungsermächtigungen
Ansatz alt
Änderung
Ansatz neu
San. Innenstadt, Suicardusstraße Süd
1.500.000
-1.500.000
0
San. Innenstadt, Stützmauern Süd
1.000.000
0
1.000.000
Gemeindestraßen, Digitale Anzeigetafeln
50.000
0
50.000
Gemeindestraßen, Ersatz Großfahrzeuge
400.000
0
400.000
Gemeindestraßen, Update Verkehrsrechner
0
300.000
300.000
Mainradweg
3.000.000
0
3.000.000
Sanierung Tunnel Obernauer Straße
1.700.000
0
1.700.000
Ausbau Hasenhägweg
450.000
-450.000
0
Abwasserbeseitigung, Stromaggregat
90.000
0
90.000
Stauraumkanal Elsässer Straße
0
1.200.000
1.200.000
Kanalsanierung geschlossene Bauweise
750.000
0
750.000
Kläranlage Gabelstapler
80.000
-80.000
0
Kläranlage Hochwasserdamm
4.000.000
0
4.000.000
Forstamt, Fahrzeuge
300.000
0
300.000
Gesamt
13.320.000
-530.000
12.790.000


Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.


Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes



von bisher
auf nunmehr
im 
Verwaltungs-haushalt





die Einnahmen

13.644.000

1.576.200

310.482.400

322.550.200

die Ausgaben

14.229.900

2.162.100

310.482.400

322.550.200
im 
Vermögens- haushalt





die Einnahmen

5.757.000

4.146.500

50.969.000

52.579.500

die Ausgaben

4.577.500

2.967.000

50.969.000

52.579.500

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird um
4.611.000 € vermindert und damit von bisher 33.387.000 € auf 28.776.000 € neu festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um
530.000 € vermindert und damit von bisher 13.320.000 € auf 12.790.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG



Jürgen Herzing
Oberbürgermeister



II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.11.2024 10:08 Uhr