Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung) vom 23.06.1992 (amtlich bekannt gemacht im "Main-Echo" am 26.06.1992 und im "Aschaffenburger Volksblatt" am 27.06.1992), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.03.2024 (amtlich bekannt gemacht am 28.03.2024):

Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), die folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung) vom 23.06.1992, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.03.2024 (amtlich bekannt gemacht am 28.03.2024) wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

  1. Die Zahl „163“ wird durch die Zahl „171,00“ ersetzt.
  2. Die Zahl „5,50“ wird durch die Zahl „6,00“ ersetzt.

  1. § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

  1. Die Zahl „21“ wird durch die Zahl „22,00“ ersetzt.
  2. Die Zahl „16,50“ wird durch die Zahl „17,50“ ersetzt.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadthallensenat hatte in seiner Sitzung am 23.07.2024 einer Gebührenanpassung für den Wochenmarkt und die Jahrmärkte zugestimmt (Aufschlag 5 % gerundet).
Damit ändern sich die Gebührensätze zum 01.01.2025 wie folgt:
Wochenmarkt
aktuell, netto
 neu, netto
1.
Jahresgebühr, je Frontmeter
163,00
171,00
2.
Tagesgebühr, je Frontmeter (z.B. Saisonstände)
5,50
6,00

Jahrmarkt (Andreas-, Frühlings-, Matthiasmarkt)
aktuell, netto
neu, netto
1.
Gebühr je Jahrmarkt, je Frontmeter
21,00
22,00
2.
Gebühr bei Zulassung im Voraus für alle drei Jahrmärkte, je Jahrmarkt, je Frontmeter
16,50
17,50

Das Plenum wird um Zustimmung der vorgeschlagenen Änderungen der Marktgebührensatzung gebeten.

Datenstand vom 18.11.2024 11:37 Uhr