Nach § 967 BGB ist der Finder eines Tieres berechtigt, das gefundene Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern. Nach § 2 der Fundverordnung (FundV) sind in Bayern für die Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren die Gemeinden zuständig. Um eine tierschutzgerechte Unterbringung der Fundtiere zu gewährleisten, haben die Stadt Aschaffenburg und verschiedene Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg den „Tierschutzverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.“ damit betraut, die Fundtiere ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches im Tierheim des Tierschutzvereins in Aschaffenburg unterzubringen.
Die Stadt Aschaffenburg hat dem Tierschutzverein das Grundstück, auf dem das Tierheim errichtet ist, in Erbpacht überlassen. Die jährlich zu zahlende Erbpacht in Höhe von rund 11.000 € wird als Zuschuss gewährt. Zudem zahlt die Stadt Aschaffenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 0,5 €/Einwohner, also rund 36.000 €. Darüber hinaus hat die Stadt zugesagt, dass im Falle eines Defizits das Defizit des Tierheimes bis zu einer Höhe von weiteren 0,5 €/Einwohner abgedeckt wird.
Alle anderen Landkreisgemeinden zahlen für die Unterbringung von Fundtieren auf Basis eines Fundtierkostenpauschalvertrages nach der Zahl der unterzubringenden Tiere.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Tierheim generell nur mit Verlust betrieben wird. Das strukturelle Defizit beläuft sich auf 500.000 bis 600.000 € pro Jahr. Es wird dadurch gemildert, dass der Tierschutzverein jährlich 200.000 bis 300.000 € an Spenden einwirbt. Das Restdefizit wird durch den Anfall von Erbschaften abgedeckt. Das sind dann die Jahre, in denen der Verein „Gewinn“ erwirtschaftet. Gibt es keine Erbschaft, muss das Defizit aus den Rücklagen beglichen werden.
In den letzten Jahren konnte der Verein durch einige Erbschaften Rücklagen ansammeln. Diese wurden zum Teil für Modernisierungen verwendet. Es steht nunmehr die Modernisierung des Wohnhauses mit einem Investitionsvolumen von rund 900.000 € an. Zuschüsse dafür gibt es nicht. Der Verein ist bereit, diese Investition mit Rücklagen zu finanzieren. Dazu müsste aber sein Defizitrisiko gemindert werden.
Nach einigen Gesprächen des Vereins mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern scheint sich bei einer größeren Anzahl von Gemeinden – vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte - eine Bereitschaft abzuzeichnen, zusätzlich zu den Fundtierpauschalvertragskosten eine Pauschale von 0,5 €/Einwohner zu zahlen. Zur Übernahme von Defiziten gibt es nach wie vor keine Bereitschaft. Die Kostenpauschalen nach dem Fundtiervertrag werden in Zukunft auf Basis des Verbraucherpreisindexes indexiert. Die Stadt Aschaffenburg würde auch auf dieses Finanzierungssystem umstellen. Der Erbpachtzuschuss der Stadt würde entfallen.
Für die Stadt würde das Folgendes bedeuten:
Bisher zahlt die Stadt 36.000 € Pauschalzuwendung, 11.000 € Erbbauzins und im Falle eines entsprechenden Defizits weitere 36.000 €. Das macht zusammen 83.000 €.
In Zukunft würde die Stadt 36.000 € Pauschalzuwendung bezahlen. Dazu kämen jährliche Fundtierkosten auf Basis des Fundtiervertrages in Höhe von rund 80.000 €. Das macht zusammen 116.000 €. Den Erbbauzins bekäme die Stadt in Zukunft erstattet, sodass die Nettobelastung rund 100.000 € und damit 17.000 € mehr als bisher im schlechtesten Fall beträgt. Eine Defizitübernahme entfällt.
Damit eine spürbare Entlastung des Vereins eintreten kann, ist es erforderlich, dass Gemeinden mit mindestens 125.000 Einwohnern (= ca. die Hälfte der Einwohner von Stadt und Landkreis) bereit sind, entsprechende Zusagen abzugeben. Diese Zusage soll für 10 Jahre gelten. Bei den Gemeinden, die solche Zusagen nicht eingehen, ist der Tierschutzverein bereit, mindestens das dreifache der bisherigen Fundtierpauschalen zu verlangen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch mit der zusätzlichen Sockelbetragsförderung ein Defizit des Vereins nicht zu vermeiden ist, wenn ihm nicht außerordentliche Erträge aus Erbschaften oder Sonderzuwendungen zufließen.
Mit Beschluss vom 15.7.2024 – TOP 5 nichtöffentlich – hat der Stadtrat einstimmig die Bereitschaft signalisiert, auf das neue Finanzierungsmodell umzustellen. Dieser Beschluss war erforderlich, weil es ohne die Bereitschaft der Stadt umzustellen keinen Sinn gemacht hätte, die anderen Gemeinden anzuschreiben. Zwischenzeitlich haben – soweit ersichtlich - die Gemeinden Dammbach, Glattbach, Haibach, Heinrichsthal, Johannesberg, Kleinostheim. Laufach, Mespelbrunn, Rothenbuch und Waldaschaff die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Weitere Gemeinde bereiten entsprechende Beschlüsse vor. Damit ist die kritische Grenze von 125.000 Einwohnern erreicht, wenn sich die Stadt auch beteiligt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen verwiesen. Mit dem Tierschutzverein ist abgestimmt, dass die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung behandelt werden kann, auch wenn es sich um Vertragsangelegenheiten handelt.