1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
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Nr. 404
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Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 407
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Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 302
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Kolpingstraße
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Beleuchtung, Mittelinsel
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2010
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Nr. 309
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Platanenallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 112
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Aschaffstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2014
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Nr. 202
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Ruhlandstraße
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Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
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2014
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Nr. 316
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Bismarckallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 402
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Schweinheimer Str.
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Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
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2014
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Nr. 347
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Löherstraße (Wilder Mann)
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Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 109
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Mittelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 410
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An den Bornwiesen
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Beleuchtung, Rollbord
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2015
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Nr. 505
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Weißbergstraße
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Beleuchtung; Rollbord
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2015
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Nr. 303
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Lange Straße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 107
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Mühlstraße
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Beleuchtung; Beschilderung
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2015
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Nr. 204
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Seidelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 104
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Mainaschaffer Straße
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Beleuchtung; Markierung
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2017
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Nr. 413
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Steubenstraße (Kiga)
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Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 102
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Daimlerstraße
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Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
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2017
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Nr. 306
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Fabrikstraße
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Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 308
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Fabrikstraße
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Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2017
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Nr. 205
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Stadtbadstraße
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Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2017
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Nr. 307
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Ernsthofstraße
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Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
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2017
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Nr. 344
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Steubenstraße
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Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
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2018
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Nr. 108
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Linkstraße
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Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
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2018
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Nr. 106
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Linkstraße
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Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
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2018
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Nr. 320
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Würzburger Straße
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Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
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2018
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Nr. 321
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Alexandrastraße
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Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
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2019
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Nr. 602
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Brucknerstraße
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Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
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2019
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Nr. 402
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Gailbacher Straße
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Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
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2019
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Nr. 106
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Spessartstraße
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Verlegung, Einengung, differenzierte Bordhöhe
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2019
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Nr. 105
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Horchstraße
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Verbreiterung; Fahrspurtrennung, differenzierte Bordhöhe
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2021
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Nr. 402
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Schweinheimer Straße
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Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
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2021
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Neu
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Schweinheimer Straße
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Neubau mit differenzierter Bordhöhe
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2022
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Nr. 401
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Blütenstraße/Vogelsbergstraße
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Differenz. Bordhöhe, Einengung, Beleucht.
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2023
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Nr. 317
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KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
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2023
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Nr. 318
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KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
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2023
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Nr. 319
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KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2023
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Nr. 408
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Molkenbornstraße
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Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
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2024
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Nr. 338
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Blütenstraße/ Heckmannweg
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Diff. Bordhöhe; Beleuchtung, Einengung
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2. Projektbeschreibung
Im Jahr 2025 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut bzw. lichttechnisch verbessert werden:
Nr. 203: Am Dreispitz (Höhe Fußweg Röntgenstraße)
Der Fußgängerüberweg im Stadtteil Leider dient als gesicherter Übergang über die Straße Am Dreispitz und liegt fußläufig günstig zwischen der Röntgenstraße und dem Fußweg Röntgenstraße, der wiederum in die Ruhlandstraße mündet. Die Verbindung ist auch Schulweg der nahe gelegenen Erthal-Volksschule in Leider.
Der geplante Einbau von taktilen Elementen und Borden mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten die Fahrbahn sicher zu queren.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Durch die Straße „Am Dreispitz“ führt die Buslinie Nr. 3. Die Verkehrsbetriebe wurden im Rahmen der Planung beteiligt und werden beim Umbau des Fußgängerüberweges entsprechende Umleitungen der Busse veranlassen.
Die Straße „Am Dreispitz“ ist bereits auf Höhe des Fußgängerüberweges auf 6,00 m verengt. Dies erfolgt durch zwei, den FGÜ auf der Seite des Fußweges flankierende Verkehrsinseln, die derzeit mit einer Pflasterdecke versehen sind. Gelegentlich werden diese Flächen auch als Parkplatz für Kunden der benachbarten Apotheke missbraucht. Zur Verbesserung des Kleinklimas und der Verhinderung des Parkmissbrauchs wird das Pflaster der beiden Flächen entfernt und die Inseln begrünt. Das Gartenamt wird dort klimaresistente Stauden einpflanzen. Die Pflanzung eines Baumes ist aufgrund von Leitungen im Untergrund nicht möglich.
Um die vorhandenen Schieber in der östlichen Insel werden zwecks besserer Zugänglichkeit für die AVG eine Pflasterfläche gelegt.
Nr. 103: Schwalbenrainweg (Höhe Kindergarten)
Der bestehende FGÜ ist bereits für Rollstuhlfahrer auf null abgesenkt, auch eine Einengung ist vorhanden. Aufgrund eines Kanalschachtes auf der Kindergartenseite und mehrere Schieber-einbauten der AVG auf der anderen Seite ist der Einbau von taktilen Elementen und eines Tastbordes hier nicht sinnvoll möglich. Die Beleuchtung soll jedoch deutlich verbessert werden. Der ehemalige Steuerschrank für die damalige Ampelanlage wird demontiert, an seine Stelle kommt ein FGÜ-Verteilerschrank. Alte Leitungen werden zurückgebaut.
3. Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die berechneten Kosten (Kostenberechnung) im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
FGÜ Am Dreispitz/FGÜ Schwalbenrainweg
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Kostenberechnung in € brutto
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Baukosten FGÜ Am Dreispitz inkl. FGÜ Beleuchtung
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75.000 €
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Umbau Beleuchtung FGÜ Schwalbenrainweg
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15.000 €
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Teilsumme Baukosten
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90.000 €
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Baunebenkosten 20%
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18.000 €
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Sicherheit 20%
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18.000 €
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Gesamtkosten
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126.000 €
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird im Frühsommer 2025 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungs-beschluss herbeiführen und diese nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.