zu I.1.
Dieser Teilabschnitt der Kohlenkaistraße, gewidmet als Eigentümerweg, hat jede Verkehrs-bedeutung verloren.
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Einziehung dieses Teilstücks beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.
Die Absicht der Einziehung wurde am 24.05.2024 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht.
Einwendungen liegen keine vor.
zu I.2.
Im Rahmen des Ausbaus der Darmstädter Straße wurde die bisherige Zufahrt von der Darmstädter Straße in die Kohlenkaistraße geschlossen. Gleiches gilt für die bisherigen Zufahrten zu den Gewerbegrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Leider (Betriebe Blumen Fuchs und ehem. Hager). Die Schließung der Zufahrten wurde mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 11.11.2019 förmlich festgestellt. Mit dem Straßenausbau wurde die Schließung faktisch vollzogen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit (4-streifige Verkehrsführung, Tempo 70) ist auch eine teilweise Öffnung nicht möglich. Am 03.12.2024 fand hierzu ein Ortstermin des Planungs- und Verkehrssenates mit Vertretern der Polizei und Feuerwehr statt.
Demzufolge erfolgt die Erschließung der o.g. Gewerbegrundstücke, wie auch des Grundstücks Fl.Nr. xxx, Gem. Leider (Betriebshof der Bayernhafen GmbH & Co.KG) jetzt ausschließlich über die Kohlenkaistraße.
Auf den beiden Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gem. Leider wurden zwischenzeitlich 2 Hallen mit Lager- und Ausstellungsflächen, gem. Baugenehmigung vom 28.04.2023 (BV-Nr. xxx), errichtet. Vom Bauherren wurde ein Antrag auf Zuteilung der Hausnummern Darmstädter Straße xxx – xxx beantragt. Im Zuge dieses Verfahrens wurde o.g. Sachverhalt festgestellt. Hierdurch wäre eine Hausnummer an der Kohlenkaistraße zuzuteilen. Da in der Kohlenkaistraße bereits alle unteren Hausnummern vergeben sind und Umnummerierungen anderer Betriebe unbedingt zu vermeiden waren, wurde dem Antragsteller zunächst vorgeschlagen, den o.g. Teilabschnitt der Kohlenkaistraße in „Industriestraße“ umzubenennen. Der Antragsteller führte daraufhin aus, dass die Objekte direkt an der Darmstädter Straße lägen und insbesondere das Unternehmen Blumen Fuchs auf eine lange Historie an der Darmstädter Straße zurückblicke. Um Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden wurde eine Umbenennung in „An der Darmstädter Straße“ vorgeschlagen.
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG hat der Änderung zugestimmt. Die sonstigen Beteiligten sind informiert.
Die Stadt Aschaffenburg ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der städtischen Satzung über Straßennamen und über die Gebäudenummerierung dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Straßennamen und Hausnummern zu vergeben. Beide dienen der eindeutigen Identifizierung des Anwesens und der Auffindbarkeit des Grundstückes. Besondere Bedeutung kommt der Auffindbarkeit durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, wie auch der Polizei, aber auch der Post, etc. zu.
Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (schnelle und eindeutige Auffindbarkeit durch Sicherheits-, Feuerwehr- oder Rettungskräfte) eine Änderung der Adressierung auf die nördliche Zufahrt erforderlich.
Durch die Umbenennung des Straßenabschnittes von „Kohlenkaistraße“ in „An der Darmstädter Straße“ ist die Betroffenheit der bisherigen Anlieger der „Darmstädter Straße“ minimiert. Zu beachten ist auch, dass es sich hier um eine Neubaumaßnahme handelt.
Gespräche mit den Beteiligten wurden geführt. Übergangsfristen können eingeräumt werden. Zudem kann die Hausnummerierung xxx– xxx umgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Umbenennung des Teilstücks der Kohlenkaistraße, wie in beiliegendem Lageplan grün dargestellt, in „An der Darmstädter Straße“.