Aus dem Bereich des „Industrieparks Mühlstraße“ liegt ein Antrag auf Zuteilung weiterer Hausnummern bzw. Änderung bestehender Hausnummern vor.
Des Weiteren wurden Bauanträge für eine Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. xxx, Gemarkung Damm, mit einem neuen Lebensmittelmarkt und einem Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Hierfür ist auch eine Überprüfung bzw. Neuzuordnung der Hausnummern auf diesem Grundstück erforderlich.
Die bestehende Situation wurde anhand der alten Hausakten sowie einer Begehung gemeinsam mit der Feuerwehr vor Ort überprüft. Hierbei wurde der Bestand der Gebäude mit den vorhandenen Eingängen und den bisher festgesetzten Hausnummern abgeglichen. Es wurde festgestellt, dass einzelne Gebäude über keine Hausnummern verfügen, in einem Fall eine Hausnummer doppelt verwendet wird und unter Verwendung der Adressierung „Mühlstraße“ nur eine Zufahrt über die „Strietwaldstraße“ möglich ist. Da neue Hausnummern zu vergeben sind, ergab sich insgesamt die Notwendigkeit einer Neuordnung dieses Bereiches. Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Damm (siehe Lageplan).
Da die Zufahrt zum „Industriepark Mühlstraße“ über die bestehende Privatstraße (ohne eigene Straßenbezeichnung) von der Strietwaldstraße aus erfolgt, wäre die Straßenbezeichnung „Strietwaldstraße“ zu verwenden.
Am 01.10.2024 fand ein weiterer Ortstermin mit Vertretern der Fa. Heilos statt. Hier wurde folgende Lösung vorgeschlagen:
Um die Bezeichnung „Mühlstraße“ als Identifizierung für das Gebiet, insbesondere auch unter dem allgemein bekanntem Begriff „Industriepark Mühlstraße“ weiter sicherzustellen, soll eine Umbenennung des Teilstückes der Strietwaldstraße von der Abfahrt Mühlstraße bis zur Brücke (Grenze Aschaff) erfolgen.
Somit könnte die Straßenbezeichnung Mühlstraße für alle Grundstücke des „Industrieparks Mühlstraße“ beibehalten werden und lediglich die Nummerierung müsste neu geordnet werden. Betroffen durch diese Änderung ist das Kegelzentrum. Dieses würde eine neue Bezeichnung erhalten (bisher Strietwaldstraße xxx, neu: Mühlstraße xxx).
Mit Schreiben vom 08.10.2024 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer angehört und zur Stellungnahme bis zum 18.11.2024 aufgefordert. Einwände oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 26.11.2024 wurden das Kegelzentrum sowie der Pächter der Gaststätte „La Bolera Steak & Tapas“ noch einmal über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert.
Die Stadt Aschaffenburg ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der städtischen Satzung über Straßennamen und über die Gebäudenummerierung dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Straßennamen und Hausnummern zu vergeben. Beide dienen der eindeutigen Identifizierung des Anwesens und der Auffindbarkeit des Grundstückes. Besondere Bedeutung kommt der Auffindbarkeit durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, wie auch der Polizei, aber auch der Post, etc. zu.
Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (schnelle und eindeutige Auffindbarkeit durch Sicherheits-, Feuerwehr- oder Rettungskräfte) eine Änderung der Adressierung erforderlich. Durch die Umbenennung des Straßenabschnittes von „Strietwaldstraße“ in „Mühlstraße“ ist die Betroffenheit der bisherigen Anlieger der „Mühlstraße“ minimiert.
Nach der Straßenumbenennung ist auch eine Neuordnung der Hausnummerierung erforderlich. Nach § 3 Nr. 2 der Satzung über Straßennamen und über die Gebäudenummerierung in der Stadt Aschaffenburg kann die Stadt aus dringenden Gründen umnummerieren.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Umbenennung des Teilstücks der Strietwaldstraße, wie in beiliegendem Lageplan grün dargestellt, in „Mühlstraße“.