Slipanlage am Mainufer - Vorstellung der Ergebnisse der Neubetrachtung der Standorte - Beschluss über die Standortentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.01.2025 ö Beschließend 3PVS/1/3/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A. Einführung und Hintergrund
Die Slipanlage am Theoderichstor ist für einen geregelten Betrieb nicht mehr zeitgemäß und genügt nicht den Anforderungen für Rettungseinsätze; zudem bestehen erhebliche Nutzungs- und Verkehrskonflikte auf Grund der beengten Platzverhältnisse. Die Nutzungskonflikte und Gestaltungsdefizite entwerten das historische Ensemble und wirken sich negativ auf das gesamte Umfeld aus. In den Planungen für die Umgestaltung des Schlossufers ist daher eine Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs vor dem Theoderichstor vorgesehen. Die vom Stadtrat beschlossene Planung sieht an dieser Stelle eine attraktive Platzgestaltung mit einer wasserseitigen Sitzstufenanlage, einem Anlegesteg und einer Rampe für Kanuwanderer vor.

Für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor muss daher ein vollwertiger Ersatz an einem geeigneten neuen Standort hergestellt werden. Die Anlage muss den aktuellen Vorgaben, Richtlinien und technischen Regelwerken entsprechen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hat die Stadt schriftlich darauf hingewiesen, dass eine neue Slipanlage aber nicht allein für Rettungseinsätze, sondern auch für die Allgemeinheit (Einsetzen von Sportbooten) zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Stadtverwaltung hatte in den vergangenen Jahren verschiedene Alternativstandorte untersucht. Hierzu hat der Planungs- und Verkehrssenat folgende Beschlüsse gefasst, die jedoch auf Grund von Widerständen nicht realisiert werden konnten.
  • Planungs- und Verkehrssenat vom 19.05.2020 (Standortaufgabe Mörswiesenweg, Standortfindung Mainwiesenweg)
  • Planungs- und Verkehrssenat vom 20.07.2021 (Standort Mainwiesenweg, Planungsauftrag)
  • Planungs- und Verkehrssenat vom 05.10.2021 und Plenum vom 08.11.2021 (Standort Mainwiesenweg)
  • Planungs- und Verkehrssenat vom 17.05.2022 (Standortfindung Ebertbrücke, Planungsauftrag)

Die Suche nach einem Alternativstandort einer Silpanlage im Stadtgebiet gestaltete sich als Herausforderung. Der Standort Mörswiesenstraße wurde aufgrund von Belangen der Feuerwehr (Anfahrbarkeit und Folgekosten wegen Versandung) aufgegeben und ein Standort am Mainwiesenweg vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde mehrfach im Planungs- und Verkehrssenat und Plenum behandelt.

Auf Grund von Widerständen aus der Nilkheimer Öffentlichkeit (u.a. anliegende Sportvereine) wurden 2022 insgesamt elf verschiedene Standorte im Stadtgebiet untersucht und bewertet. Hierbei wurden die Standorte oberhalb Willigisbrücke, linkes Ufer und oberhalb der Ebertbrücke, linkes Ufer näher betrachtet. Unter anderem aufgrund der guten Erreichbarkeit und guten Bedingungen für die Rettungskräfte wurde der Ebertbrücke zur weiteren Planung empfohlen und so am 17.05.2022 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen.
Dieser Beschluss hat zu Widerständen aus der Bürgerschaft des Stadtteils Leider geführt. Am 25.10.2022 wurde hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Auf Grund der Begehren aus der Bürgerschaft wurden die Planungen zunächst zurückgestellt, um eine erweitere Standortuntersuchung vorzunehmen.

Die Planungsanforderungen für einen Ersatzstandort sahen bisher eine umfangeiche Infrastruktur für die Rettungskräfte vor. So wurde bei den Standortplanungen jeweils eine Kaimauer in einer Länge von min. 24 Metern vorgesehen, sodass hier zwei Boote (Feuerwehr und Wasserwacht) eingesetzt und beladen werden können. 
Weiterhin wurden Anforderungen an die Erreichbarkeit, der Lage im Einsatzgebiet und Einrichtungs- und Abstellflächen gestellt. Mit der Neuanschaffung eines Einsatzbootes der Feuerwehr, das dauerhalft im Wasser liegen kann bestand somit auch die Möglichkeit das Einsatzboot in einem Bootshaus zur schnellen Einsatzverfügbarkeit unterzubringen.
In 2023/2024 konnte der Standort für das Bootshaus im Bereich des Bayernhafens gefunden und geplant werden. Die technische/ bauliche Umsetzung ist erfolgt.

Mit der Einrichtung eines Bootshauses für die Feuerwehr und der damit schnellen Einsatzverfügbarkeit konnten die Anforderungen für Rettungseinsätze für die Planung einer Slipanlage deutlich verringert werden. So ist z.B. die Anlegemöglichkeit (Kaimauer) mit rd. 12 Metern um die Hälfte verkleinert und der Bedarf an Einrichtungs- und Abstellflächen grundsätzlich geringer.

Mit den nun geänderten Planungsanforderungen wurde eine Neubetrachtung der bisher untersuchten Standorte vorgenommen. 
Die Verwaltung hat die Standortoptionen im Stadtgebiet insgesamt erneut beurteilt und für sechs Standorte eine detailliertere Konzeptplanung erstellt. Diese sechs Standorte wurden im Rahmen dieser Konzeptplanung hinsichtlich der Kriterien Umwelt, Nautik, Rettungseinsätze, Verkehr/ Umfeld, Unterhalt und Gesamtbaukosten untersucht. Die Planungsintensität ist damit an allen Standorten gleich, sodass an Hand der genannten Untersuchungskriterien eine gleichsame Bewertung und in der Konsequenz auch ein objektiver Standortvergleich vorgenommen werden kann.

Die Standortneubetrachtung wurden durch einen fachlichen Beirat folgender Träger öffentlicher Belange unterstützt:
  • Wasserschutzpolizei Aschaffenburg
  • Feuerwehr Aschaffenburg
  • Wasserwacht Aschaffenburg
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Die Konzeptplanungen wurden durch die Schlossufer GbR, Aschaffenburg (FKS Infrastruktur, Tröllenberg und Vogt, Grassel Ingenieure) erstellt. Eine Voruntersuchung fand in 2023 durch das Ingenieurbüro Schmitt, Münstermaifeld statt.

B. Standortkonzepte
Für die Konzeptplanungen wurden sechs Standorte ausgewählt, die bei den Voruntersuchungen aus dem Jahr 2022 eine grundsätzliche Realisierbarkeit erkennen ließen und durch die reduzierten Anforderungen der Rettungskräfte geeignet erscheinen.

Die für die Konzeptplanungen ausgewählten Standorte lauten:
  1. Ebertbrücke Nord (rechtes Mainufer, oberhalb der Ebertbrücke)
  2. Ebertbrücke Süd (linkes Mainufer, oberhalb der Ebertbrücke)
  3. Willigesbrücke (linkes Mainufer, oberhalb der Willigesbrücke)
  4. Floßhafen (Überplanung der bestehenden Slipanlage im Floßhafen)
  5. Mainwiesenweg (linkes Mainufer, am Mainwiesenweg)
  6. Bahnbrücke (rechtes Mainufer, unterhalb der Nilkheimer Eisenbahnbrücke)

Für alle sechs Standorte wurden Konzeptplanungen mit folgende Inhalten erstellt:
  • Standort und Lage der Silpanlage
  • Abstell- und Rangierflächen (8 Abstellplätze für Trailer, davon zwei für Rettungsfahrzeuge)
  • Schleppkurven für Rangiervorgänge (12 Meter-Gespann)
  • Veränderungen bei den Verkehrswegen (z.B. Verlagerung von Radwegen)
  • Peilung der Wassertiefen im Standortbereich
  • Abstand zur Fahrrinne 
  • Anfahrbarkeit und Erreichbarkeit im erweiterten Umfeld
  • Radarbild/ -schatten (nur für die Standorte an der Ebertbrücke und Bahnbrücke)
  • Hochwasserresilienz (hier: HQ 100)

Die Planungen zu den sechs Standorten sind als Anlage Teil der Beschlussvorlage (siehe Anlagenband, Seite 3 bis 24)

C. Standortvergleich und Bewertung
Die Planungen zu den sechs Standorten wurden umfangreich hinsichtlich der Kriterien 
  • Umwelt, 
  • Nautik, 
  • Rettungseinsätze, 
  • Verkehr/ Umfeld, 
  • Unterhalt und 
  • Gesamtbaukosten 
untersucht. 
Die Ergebnisse der jeweiligen Konzeptplanung und der fachlichen Begutachtung durch die Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden) wurden übersichtlich in einer Tabelle und in einer Bewertungsmatrix zusammengestellt. Die Ausführliche Standortbeschreibung und –bewertung ist im Anlagenband, Seite 26 bis 35 zu finden.

Die nachfolgende Bewertungsmatrix ist hieraus übernommen. Die Bewertung erfolge nach Schulnoten von 1 bis 6.

Bewertungsmatrix
Standort Nr.
Umwelt
Nautik
Rettung
Umfeld
Unterhalt
Baukosten
1
Ebertbrücke Nord
4
4
5
4
5
5
4,5
2
Ebertbrücke Süd
2
1
1
1
1
6
2
3
Willigesbrücke
4
6
5
4
1
4
4
4
Floßhafen
2
4
5
4
6
1
3,7
Mainwiesenweg
2
2
2
2
1
2
1,8
6
Bahnbrücke
6
6
6
4
2
6
5

Die Standorte Nr. 2 Ebertbrücke Süd und Nr. 5 Mainwiesenweg haben die besten Bewertungen im Rahmen der Abwägung der Fachkriterien (Umwelt, Nautik, Rettungseinsätze, Verkehr/ Umfeld, Unterhalt und Gesamtbaukosten) erhalten. Diese Standorte sind somit für einen Alternativstandort für eine Slipanlage als geeignet anzusehen.

Die Standorte Nr. 1 Ebertbrücke Nord, Nr. 3 Willigesbrücke und Nr. 4 Floßhafen sind unter sind unter Einschränkungen als geeignet anzusehen. Insbesondere wiegen die sehr kritischen Bewertungen zur Nautik bei den Standorten Nr. 3 Willigesbrücke und Nr. 1 Ebertbrücke Nord schwer. Dies betrifft insbesondere den Standort Nr. 3 Willigesbrücke, da hier die Fahrrinne als Engstelle markiert ist und der Abstand zur Fahrrinne zu gering ist. Der Standort Nr. 3 Willigesbrücke ist somit hinsichtlich der schwerwiegenden Sicherheitsbelange als Alternativstandort für eine Slipanlage ungeeignet.
Der Standort Nr. 6 Bahnbrücke ist aufgrund der sehr kritischen Bewertungen zu den Kriterien Umwelt, Nautik und Rettung insgesamt als ungeeignet zu betrachten. 

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Von den beteiligten Fachbehörden wurden zwei Stellungnahmen vorgelegt. Die erste Stellungnahme wurde gemeinsam von der Wasserschutzpolizei, der Feuerwehr und der Wasserwacht erstellt (siehe Anlagenband, Seite 37 ff.). 
Die Wasserschutzpolizei, die Feuerwehr und die Wasserwacht sprechen sich nach eingehender Prüfung aller Standortfaktoren für den Standort Nr. 2 Ebertbrücke Süd als optimalen Standort für eine neue Slipanlage aus. Hier werden aus Sicht der Fachbehörden sämtliche nautischen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und sichere Einsätze auch bei Hochwasser ermöglicht. Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern werden minimiert. Aus Sicht der Wasserschutzpolizei, der Feuerwehr und der Wasserwacht könnte unter Einschränkungen der Standort Nr. 5 Mainwiesenweg eine Alternativlösung darstellen. In der Stellungnahem wird jedoch klargestellt, dass langfristig betrachtet nur der Standort Nr. 2 Ebertbrücke Süd die beste Lösung für eine sichere und zukunftsfähige Slipanlage im Stadtgebiet Aschaffenburg bietet.

Die zweite Stellungnahme wurde vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) vorgelegt (siehe Anlagenband, Seite 42 ff.) 
Das WSA spricht sich hingegen für den Standort Nr. 5 Mainwiesenweg aus. Gründe, die laut WSA für den Standort Nr. 5 sprechen, sind die einfache Zufahrtsmöglichkeit, die ausreichend vorhandene Wassertiefe und der Abstand zur Fahrrinne sowie die großzügigen Platzverhältnisse. 
Zur Konzeptplanung zum Standort Nr. 2 Ebertbrücke Süd werden vom WSA Bedenken hinsichtlich der steilen Rampenanlage mit 20% Steigung (1:5) angemeldet. Diese Steigung
entspricht laut den Richtlinien der maximalen empfohlenen Steigung einer Sportbootrampe, sodass vorab geprüft werden müsse, ob trotzdem ein gefahrloses Slippen möglich ist.

D. Abwägung
Fachliche Abwägung
Aus rein fachlicher Sicht sind die beiden Standorte Ebertbrücke Süd (Nr. 2) und Mainwiesenweg (Nr. 5) besonders gut geeignet. Die Standorte Ebertbrücke Nord (Nr. 1) und Floßhafen (Nr. 4) sind nur als eingeschränkt geeignet einzustufen. Die Standorte Willigesbrücke (Nr. 3) und Bahnbrücke (Nr. 6) sind hingegen ungeeignet. Dies geht aus dem Ergebnis der Bewertungsmatrix deutlich hervor und spiegelt sich auch in den Stellungnahmen und Empfehlungen der Fachbehörden wieder. 

Im direkten Vergleich der beiden am besten bewerteten Standorte Ebertbrücke Süd  (Nr. 2) und Mainwiesenweg (Nr. 5) ist bezüglich der Baukosten der Standort Mainwiesenweg zu bevorzugen, da der Mittelbedarf mit 677.000 € für den Standort Mainwiesenweg (Nr. 5) deutlich geringer ist.

Die positive Bewertung des Standortes Nr. 5 Mainwiesenweg als Alternativstandort für eine Slipanlage ist somit das Ergebnis einer fachlichen Abwägung.

Interessensausgleich
Planungsprozesse im Bereich der Stadtplanung sind immer auch Prozesse eines Interessensausgleiches. Der in der Einführung skizzierte zurückliegende Planungsprozess war geprägt durch bürgerschaftliche Einflussnahmen. Diese betrafen insbesondere die aus fachlicher Sicht gut geeigneten Standorte Nr. 2 Ebertbrücke Süd und Nr. 5 Mainwiesenweg.
An beiden Standorten greift die Planung in Bereiche ein, die verschiedentlich durch Freizeitnutzungen belegt sind. 
Die Verwaltung hat die mögliche Beeinträchtigung dieser Nutzungen frühzeitig untersucht und mitbetrachtet und Lösungsmöglichkeiten für entstehende aber auch für bereits bestehenden Nutzungskonflikte aufgezeigt. 
Ein Interessensausgleich setzt jedoch eine grundsätzliche Kompromissbereitschaft der Betroffenen voraus. Das Hinzutreten einer weiteren Freizeitnutzung durch eine Slipanlage wurde jedoch an beiden Standorten von Vertretern der Freizeitnutzungen stark kritisiert und im Prinzip vollständig abgelehnt. Im diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass es sich an beiden Standorten um Freizeitnutzungen handelt, die vollständig im öffentlichen Raum durchgeführt werden und diesen Raum beanspruchen.
Für einen Interessenausgleich und dem Herausarbeiten von Kompromissen ist die Verwaltung auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen. Eine Mitwirkungsbereitschaft ist jedoch nicht erkennbar. 
Grundsätzlich kann in Planungsprozessen eine belastbare Abwägungsentscheidung auch ohne die Mitwirkung der Betroffenen erzielt werden, was jedoch zu Lasten der Akzeptanz geht.

Trotz der fachlichen Eignung der beiden Standorte Ebertbrücke Süd (Nr. 2) und Mainwiesenweg (Nr. 5) ist die fehlende Akzeptanz ein Kriterium, das für die Standort- und Abwägungsentscheidung des Stadtrates berücksichtig werden sollte.

Standortalternativen
Als mögliche Standortalternativen verbleiben die Standorte Nr. 1 Ebertbrücke Nord und Nr. 4 Floßhafen. 
Zur besseren Vergleichbarkeit werden im Folgenden die jeweiligen Bewertungskriterien gegenübergestellt.

Bewertungsmatrix
Standort Nr.
Umwelt
Nautik
Rettung
Umfeld
Unterhalt
Baukosten
1
Ebertbrücke Nord
4
4
5
4
5
5
4,5
4
Floßhafen
2
4
5
4
6
1
3,7

Hinsichtlich der Umweltbelange sind die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Planungen am Standort Nr. 1 Ebertbrücke Nord deutlich gravierender als am Standort Nr. 4 Floßhafen. An Floßhaben besteht mit der provisorischen Slipanlage bereits eine bauliche Anlage und insgesamt kein natürlicher Ufersaum.

Die Belange der Nautik werden am Standort Nr.1 Ebertbrücke Nord durch das flache Ufer und den somit verstärkten Wellenschlag berührt und betreffen damit einen Sicherheitsaspekt. Am Standort Nr. 4 Floßhafen beziehen sich die kritischen Bewertungen insbesondere auf die geringe Wassertiefe und Verkrautung, sowie die beengten Verhältnisse im Bereich der Bootsliegeplätze.

Für die Rettungskräfte sind beide Standorte mit Einschränkungen verbunden. Dies betrifft insbesondere die Hochwasserresilienz. Die Nutzung ist insbesondere am Standort Nr. 1 Ebertbrücke Nord durch eine Hochwassersituation schnell beeinflusst. Bei Standort Nr. 4 Floßhafen wird die Anlage eines Schwimmstegs kritisiert. (Der Schwimmsteg dient jedoch lediglich dem Erhalt des Liegeplatzes der „Johannisburg“.)

Bei der Betrachtung des Umfelds und der Verkehrssituation ist am Standort 1. Ebertbrücke Nord der lange Anfahrtsweg entlang des Uferwegs ein starker Kritikpunkt; zudem müsste der Poller zurückgebaut und der Fuß und Radweg am Standort der Slipanlage umgelegt werden. 
Am Standort Nr. 4 Floßhafen werden die beengten Verhältnisse, die Zufahrtssituation und Querung des Fuß- und Radweges kritisiert. Trailerstellplätze sind am Floßhafen nur im Bereich der Adenauerbrücke möglich (in rd. 80 m Entfernung).

Im direkten Vergleich beider Standorte fällt auf, dass an beiden Standorten mit erhöhten Unterhaltsaufwand zu rechnen ist. Beide Standorte haben gemein, dass Folgekosten durch Ausbaggern entstehen werden. 
Das rechte Mainufer ist in dem Abschnitt oberhalb der Ebertbrücke bis zur Mörswiese durch Sedimentablagerungen geprägt. Die Peilung am Standort Nr. 1 Ebertbrücke Nord hat gezeigt, dass sich Sandbänke bilden und Untiefen entstehen. Dies macht eine regelmäßige Peilung und stetige Freilegung im erweiterten Umfeld des Standorts erforderlich.
Im Floßhafen besteht ein ähnliches Problem, wobei die Sedimentablagerungen gleichsam den gesamten Bereich des Floßhafens betreffen. Mit der zunehmend geringen Wassertiefe, der geringen Strömung und den wärmeren Temperaturen wird auch das Pflanzenwachstum im Floßhafen befördert, dass wiederum die Sedimentbildung befördert. Der Floßhafen befindet sich somit in einem Prozess der allmählichen Verladung. Um dem entgegenzuwirken ist bedarfsbezogen ein umfängliches Ausbaggern des Floßhafens erforderlich. Diese Notwendigkeit steht jedoch grundsätzlich auch ohne einen Ausbau der bestehenden Slipanlage im Floßhafen an.

Mit dem Umbau der bestehenden Slipanlage am Floßhafen (Nr. 4) wurden hier die geringsten Baukosten aller sechs Standorte geschätzt (rd. 488.000 € brutto, ohne BNK). Am Standort Nr. 1 Ebertbrücke Nord beträgt die Kostenschätzung mit 1.069.000 € (brutto, ohne BNK) mehr als das Doppelte als am Floßhafen.

E. Abwägungsentscheidung und Beschlussempfehlung
Im direkten Vergleich wird deutlich, dass der Standort Nr. 4 Floßhafen der geeignetere Standort ist. Für die angeführten Kritikpunkte (Steganlage, Verkehrssituation usw.) können im weiteren Planungsprozess Lösungswege aufgezeigt werden. 
Die Tatsache, dass es sich hierbei um einen bestehenden (wenn auch nur provisorischen) Slipanlagenstandort handelt, wirkt sich nicht nur positiv auf den Mittelbedarf aus, sondern lässt auch hinsichtlich dem Aspekt der Akzeptanz hoffen. Der Standort ist bereits einschlägig genutzt. Es liegen keine Beschwerden bezüglich der bestehenden Nutzung vor. 
Eine Slipanlage im Floßhafen stellt zudem einen direkten funktionalen Bezug zu den Nutzern dar. Die anliegenden Vereine begrüßen einen Ausbau der bestehenden Slipanlage ausdrücklich.
Durch die Lage im Floßhafen sind zudem Aspekte der sozialen Kontrolle durch die anliegenden Vereine gegeben, wodurch Fehlverhalten von Nutzern und Vandalismus vorbeugt wird.
Der Aspekt zu den Folgekosten betrifft beide Standorte. Für den Standort Floßhafen steht diese Notwendigkeit ohnehin an. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Aschaffenburg wäre durch den Ausbau und Betrieb der Slipanlage somit verpflichtend. Die Verantwortung zum Erhalt einer der größten Anlagen für Sportboote in Binnengewässern bestand jedoch grundsätzlich schon mit der Entscheidung und Anlage des Floßhafens als Sportboothafen. Die Kosten für das Ausbaggern des Floßhafens sind somit „Sowiesokosten“ die für den Unterhalt des Floßhafens anstehen.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat den Ausbau der bestehenden Slipanlage am Floßhafen (Standort Nr. 4) als Alternativstandort für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor vor.


Weitere Schritte sind die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen (u.a. Bodengutachten, Kampfmittelvorkehrungen), der Erstellung einer Vorplanung und Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung wird im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Findung eines Alternativstandorts für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Standort Nr. 4 „Am Floßhafen“ als Alternativstandort für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor zu realisieren.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Realisierung des Standorts Nr. 4 „Am Floßhafen“. Die Entwurfsplanung ist dem Planungs- und Verkehrssenat zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.03.2025 10:40 Uhr