Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.02.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Änderung der Satzung wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024, Az. D1-2234-2-2 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf die Anpassung der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A in Höhe von 5,5 % ab 1. Februar 2025 hingewiesen. 

Nach § 11 Abs. 6 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) gelten Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsgruppe A mit dem gleichen Vomhundertsatz für die in diesen Vorschriften genannten Sätze und Entschädigungen. 

Entsprechend dieser Vorgabe ist die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Aschaffenburg anzupassen. 

Die erforderlichen Anpassungen bei den Verrechnungssätzen der Personalkosten (in Ziffer 3 der Satzung) sowie den Dienstleistungen bei Lehrgängen für ehrenamtliche Kräfte (in Ziffer 7 der Satzung) werden im Zuge der vorliegenden Änderungssatzung vollzogen.

Datenstand vom 10.02.2025 11:21 Uhr