Ausbau des Stichweges der Thüringer Straße Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.02.2025 ö Beschließend 2PVS/2/2/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

In der Thüringer Straße erschließt eine Stichstraße die Hausnummern 1 bis 19. Aufgrund fehlender Kanalschächte konnte der Kanal in der Stichstraße bei früheren TV-Inspektionen nicht befahren werden und wurde daher auch in der Kanalbestandsdokumentation nicht geführt.
In Zusammenhang mit einer privaten Sanierungsmaßnahme (u. a. wegen Rückstauproblemen) erfolgte eine TV-Inspektion der Entsorgungsleitungen. Im Abgleich mit den Hausakten wurde festgestellt, dass in der Straße ein Kanal aus Steinzeugrohren in hydraulisch unzureichender Dimension DN 150 verlegt ist. Darüber hinaus wird der bauliche Zustand als unzureichend bewertet. Ein Teil der Anwesen entwässert über die Grundstücksentwässerungsanlagen der Nachbargrundstücke.
Da der Stichkanal nicht über einen Revisionsschacht an den Kanal in der Thüringer Straße angebunden ist, sind Betrieb und Unterhaltung nicht ordnungsgemäß möglich.
Aus den vorgenannten Gründen ist es notwendig, einen neuen Kanal in der Dimension DN 300 gemäß den geltenden Vorschriften und Normen zu bauen, der die Entwässerung der angeschlossenen und anzuschließenden Anwesen sicherstellt.


  1. Projektbeschreibung

Ver- und Entsorgung:

Es wird ein neuer Kanal DN 300 aus Steinzeug mit einem Gefälle von 20 ‰ in die Stichstraße verlegt. Die neue Leitung wird mittels eines Kontrollschachtes an den Hauptkanal in der Thüringer Straße angeschlossen. In der Stichstraße endet die neue Leitung in einem weiteren Kontrollschacht. Private Kanalhausanschlüsse werden umgebunden bzw. in Abstimmung mit den Anliegern neu errichtet, die städtische Straßenentwässerung regelkonform angebunden. 

Die Aschaffenburger Versorgungsbetriebe beabsichtigen im Zuge der Bauarbeiten die Gas- und Wasserleitungen, sowie in Teilen Hausanschlussleitungen zu erneuern. 

Straßenbau:

Bedingt durch die Grabenbreite des Kanalbaus und die Neuverlegung der Versorgungsleitungen muss der komplette Straßenoberbau erneuert werden. Dabei wird die Straße nach den Richtlinien für einen Wohnweg in Asphaltbauweise hergestellt.

Straßenaufbau: 

Asphaltdeckschicht 
4 cm
Asphalttragschicht 
14 cm
Frostschutzschicht 
42 cm
Gesamtaufbau
60 cm


Das anfallende Oberflächenwasser wird über eine Muldenrinne und Straßenabläufe abgeleitet.

Beleuchtung:

Die bereits vorhandene Beleuchtung wird nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wiederhergestellt. 

Bauablauf:

Die Bauarbeiten finden unter Vollsperrung statt. Die fußläufige Erschließung bleibt stets gewährleistet. Die Leistungen sollen im August 2025 beginnen und nehmen ca. 4 Monate Bauzeit in Anspruch.


3. Kosten

Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. 

In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:

Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %

Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.

Die Kostenberechnung in der HOAI Leistungsphase Entwurfsplanung für die Baumaßnahme im Stichweg Thüringer Straße ergibt folgende Bruttosummen:

Straßenbau
184.727,27 €
Kanalbau
112.772,36 €
Gesamtbaukosten
297.499,63 €
Baunebenkosten 20 %
59.499,93 €
Sicherheitszuschlag 20 %
59.499,93 €
Gesamt
 416.499,48 €

Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Das Projekt ist im Haushaltsjahr 2024 und im Entwurf für 2025 über die Haushaltstelle 1.7100.9504 mit insgesamt 450.000 Euro abgebildet.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird vsl. im März 2025 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen, nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Maßnahme gemeinsam mit der AVG ausschreiben und in der zweiten Jahreshälfte baulich umsetzen.

.Beschluss:

I. 
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung für den Ausbau des Stichweges der Thüringer Straße zu. 
2.        Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.03.2025 10:52 Uhr