Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 6PL/3/5/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 23 Gemeindeordnung (GO) können Städte zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen hat die Stadt Aschaffenburg eine solche Benutzungssatzung erlassen. In dieser sind u. a. die Kündigungsfristen sowie auch die Vorgaben zur Verminderung und Erhöhung der Nutzung der Einrichtung enthalten. Zum einen soll in der Änderungssatzung die Kündigungsfrist des Betreuungsplatzes von zwei Wochen auf einen Monat angehoben werden. Auch konnten bisher die Erziehungsberechtigen monatlich die Betreuungszeiten ändern. Um hier von Seiten der Stadt eine Planungssicherheit, was zum einen die Platzvergabe zum anderen die finanzielle Planung betriff zu haben wird vorgeschlagen nur noch zwei Mal jährlich eine Buchungsanpassung vorzunehmen können. Weiter soll in der Satzung aufgenommen werden, dass bei Wegzug aus dem Stadtgebiet der Betreuungsplatz verloren geht soweit nicht ausreichend Plätze vorhanden sind.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. März 2021 (GVBI. S. 74), folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtsstelle:

§ 1
In § 15 folgenden Wortlaut
Austritt / Beendigung des Betreuungsverhältnisses / Reduzierung der Buchungsstunden

  1. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des / der Erziehungsberechtigten gegenüber der Kindertageseinrichtung. Die Anmeldung / Ummeldung der Betreuungszeiten eines Kindes gilt für das ganze Betreuungsjahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, solange keine schriftliche Kündigung / Ummeldung für die jeweilige Betreuungsform vorliegt. Das Betreuungsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung zum 30.06. und 31.07. ist ausgeschlossen.

  1. Bei Wegzug der/des Erziehungsberechtigten aus der Stadt Aschaffenburg erlischt der Betreuungsvertrag mit Ablauf des Monats des Umzugs. Soweit ausreichend Kindergartenplätze vorhanden sind, bzw. keine Kinder aus der Warteliste Anspruch auf den frei gewordenen Platz erheben, kann in Absprache mit der Kindergartenleitung das Kind bis zum Ende des Kindergartenjahres den Platz weiterbelegen.

  1. Die Verminderung oder Erhöhung der Buchungszeiten ist während der Laufzeit des Betreuungsvertrages grundsätzlich nur zum 01.03. und 01.09. eines Kalenderjahres möglich.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.03.2025 09:19 Uhr