1. Sachstand und Anlass
Der Planungs-und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 der Entwurfsplanung des Fußgängerüberweges (FGÜ) Am Dreispitz und der Verbesserung der Beleuchtung des FGÜ Schwalbenrainweg zugestimmt.
2. Projektbeschreibung
Im Jahr 2025 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut bzw. lichttechnisch verbessert werden:
Nr. 203: Am Dreispitz (Höhe Fußweg Röntgenstraße)
Der Fußgängerüberweg im Stadtteil Leider dient als gesicherter Übergang über die Straße Am Dreispitz und liegt fußläufig günstig zwischen der Röntgenstraße und dem Fußweg Röntgenstraße, der wiederum in die Ruhlandstraße mündet. Die Verbindung ist auch Schulweg der nahe gelegenen Erthal-Volksschule in Leider.
Der geplante Einbau von taktilen Elementen und Borden mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten die Fahrbahn sicher zu queren.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Durch die Straße „Am Dreispitz“ führt die Buslinie Nr. 3. Die Verkehrsbetriebe wurden im Rahmen der Planung beteiligt und werden beim Umbau des Fußgängerüberweges entsprechende Umleitungen der Busse veranlassen.
Die Straße Am Dreispitz ist bereits auf Höhe des Fußgängerüberweges auf 6,00 m verengt. Dies erfolgt durch zwei, den FGÜ auf der Seite des Fußweges flankierende Verkehrsinseln, die derzeit mit einer Pflasterdecke versehen sind. Gelegentlich werden diese Flächen auch als Parkplatz für Kunden der benachbarten Apotheke missbraucht. Zur Verbesserung des Kleinklimas und der Verhinderung des Parkmissbrauchs wird das Pflaster der beiden Flächen entfernt und die Inseln begrünt. Das Gartenamt wird dort klimaresistente Stauden einpflanzen. Die Pflanzung eines Baumes ist aufgrund von Leitungen im Untergrund nicht möglich.
Um die vorhandenen Schieber in der östlichen Insel werden zwecks besserer Zugänglichkeit für die AVG eine Pflasterfläche gelegt.
Die Maßnahme wird mit Absprache des Straßenverkehrsamtes in Vollsperrung durchgeführt. Die Straße Am Dreispitz wird so nicht durchfahrbar und sowohl von der West- als auch von der Ostzufahrt zur Sackgasse. Die Parkplätze vor der Apotheke sind weiterhin anfahrbar. Die Röntgenstraße wird ebenfalls zur Sackgasse und nur über die Fraunhofer Straße befahrbar. Hintergrund ist die benötigte Fläche für die Baustelleneinrichtung.
Der Busverkehr wird über die Ruhlandstraße geführt. Dazu muss in der Ruhlandstraße teilweise absolutes Halteverbot eingerichtet werden. Die Fußgänger zur Ruhlandstraße wird während des Umbau des nördlichen Gehweges über die Kreuzung Ruhlandstraße/ Leiderer Stadtweg geführt. Der fußläufige Längsverkehr kann südlich entlang der Baustelle laufen, Radfahrer müssen absteigen.
Nr. 103: Schwalbenrainweg (Höhe Kindergarten)
Der bestehende FGÜ ist bereits für Rollstuhlfahrer auf 0 abgesenkt, auch eine Einengung ist vorhanden. Aufgrund eines Kanalschachtes auf der Kindergartenseite und mehrere Schiebereinbauten der AVG auf der gegenüberliegenden Seite ist der Einbau von taktilen Elementen und eines Tastbordes hier nicht sinnvoll möglich. Die Beleuchtung soll jedoch deutlich verbessert werden. Der ehemalige Steuerschrank für die damalige Ampelanlage wird demontiert, an seine Stelle kommt ein FGÜ-Verteilerschrank. Alte Leitungen werden zurückgebaut.
Das Tiefbauamt hat die Leistungen für das Erstellen der FGÜ-Beleuchtung bei der AVG angefragt. Sobald das Angebot vorliegt, können die Leistungen beauftragt werden.
3. Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die bereinigten Kosten für den Umbau des Fußgängerüberwegs Nr. 203 Am Dreispitz betragen:
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Kostenberechnung
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Kosten des bepreisten LV
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Baukosten FGÜ Am Dreispitz inkl. FGÜ Beleuchtung
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75.000 €
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75.000 €
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Baunebenkosten 20%
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15.000 €
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15.000 €
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Sicherheit 20%
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15.000 €
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-
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Sicherheit 10%
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-
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7.500 €
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Gesamtkosten
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105.000 €
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97.500 €
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung. Diese sind ausreichend, um die beiden Vorhaben baulich umzusetzen.
5. Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bauausführung schließt sich daran an.