Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2023








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt- 
haushalt





Soll-Einnahmen
307.469.188,41
39.818.755,81
347.287.944,22




+
neue Haushalts-
einnahmereste

10.849.241,10
10.849.241,10





./. 
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-3.495.437,68
-3.495.437,68





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-271.522,75
-34.228,54
-305.751,29






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
307.197.665,66
47.138.330,69
354.335.996,35





Soll-Ausgaben
305.748.041,12
29.027.139,47
334.775.180,59





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.935.569,31
22.322.689,55
24.258.258,86





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-222.388,98
-4.211.498,33
-4.433.887,31





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-263.555,79
0,00
-263.555,79






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
307.197.665,66
47.138.330,69
354.335.996,35

In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
22.849.917,95 €
Vermögenshaushalt - Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
2.693.223,14 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2023



Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt- 
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen 
einschließlich Vorjahr
320.730.901,35
78.577.403,76
399.308.305,11




Ist-Einnahmen
313.202.674,45
78.315.356,66
391.518.031,11




Kasseneinnahmereste
7.528.226,90
262.047,10
7.790.274,00












Ausgaben







Soll-Ausgaben 
einschließlich Vorjahr
318.795.332,04
55.868.710,23
374.664.042,27




Ist-Ausgaben
318.827.953,27
56.067.869,89
374.895.823,16




Kassenausgabereste
-32.621,23
-199.159,66
-231.780,89








Ist-Fehlbetrag
-5.625.278,82


Ist-Überschuss

22.247.486,77
16.622.207,95
Unerledigte Verwahrgelder


36.531.427,49
Unerledigte Vorschüsse


-263.725,68
Buchmäßiger Kassenbestand


52.889.909,76




Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr 
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht 
Nr. 760/2024 vom 21.11.2024 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 09.12.2024 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2023 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 09.12.2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Datenstand vom 10.03.2025 12:29 Uhr