Verlängerungsberufung und Neuberufung von ehrenamtlichen GutachterInnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.03.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I.
1. Der erneuten Berufung der ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von
- Herr XXX
- Herr XXX
- Herr XXX
- Herr XXX
- Frau XXX
- Herr XXX
für weitere 4 Jahre wird zugestimmt.
2. Der erstmaligen Berufung des ehrenamtlichen Gutachters des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg
Herr XXX
wird für vier Jahre zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihr nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).
Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).
Die Amtszeiten der ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter
- Herr XXX
- Herr XXX
- Herr XXX
- Herr XXX
- Frau XXX
- Herr XXX
laufen bis zum 31.03.2025 aus. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).
Zu 2.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV).
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Ermittlung von Bodenrichtwerten auch die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Stadt Aschaffenburg ist bestrebt, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedern aus dem Bereich der Bau- und Finanzverwaltung, auch Vertreter sonstiger, mit der Grundstücksbewertung befasster Berufsgruppen aufzunehmen. Nachdem derzeit dem Gremium als ehrenamtliche Gutachterin eine Person angehören, die aufgrund ihres Alters die aktive Tätigkeit reduziert und deren Berufung auslaufen wird, soll ein weiteres geeignetes (jüngeres) Mitglied berufen werden.
Dankenswerterweise hat sich Herr Dipl. Ing. XXX bereit erklärt, dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stehen. Herr XXX verfügt über ein Studium des Bauingenieurwesens, ist zertifizierter Projektmanager und Sachverständiger für Immobilienbewertung. Herr XXX ist seit 2012 als selbständiger Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig. Zudem ist er bereits Mitglied im Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg. Er ist durch seine langjährige Erfahrung für die Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.
Datenstand vom 10.03.2025 12:29 Uhr