Für die AVG besteht dringendster Handlungsbedarf wegen erheblicher Schäden in deren Gas-Leitungsnetz. Daher müssen die bestehenden Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse in der Treibgasse zwischen Wolfsthalplatz und Herstallstraße erneuert werden. Der betroffene Bereich ist derzeit mit Porphyrpflaster im Segmentbogenverband versehen. In den Randbereichen befinden sich eine Werksteinrinne in Bezug zum Wolfsthalplatz, eine Naturstein-Muldenrinne sowie Traufzeilen aus Basaltpflaster im gebundenen Reihenverband.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist eine Wiederherstellung dieser handwerklich anspruchsvollen Pflasterung heute kaum noch umsetzbar. Daher hat die AVG die Stadt gebeten, nach der Verlegung der Versorgungsleitungen auf eine aufwendige und kostenintensive Wiederherstellung der Pflasterflächen zu verzichten und stattdessen eine wirtschaftlichere Bauweise zu genehmigen.
Die Treibgasse wurde im Stadtbodenkonzept von 2013 als Vertiefungsbereich geführt. Der angedachte Ausbau entspricht dem bereits umgesetzten Straßenbild von Roßmarkt und Pfaffengasse. Dies würde eine vollständige Erneuerung des Straßenoberbaus in hochwertiger Ausführung erfordern.
Die Kosten für einen Ausbau der Treibgasse nach den Grundsätzen des Stadtbodenkonzeptes liegen überschlägig bei 680.400 Euro. Diese Kosten müssten mit Ausnahme der Leitungsgräben von der Stadt getragen werden. Im Haushalt 2025 und im Investitionsplan für die mittelfristige Finanzplanung sind keine Mittel eingestellt. Ein späterer Ausbau ist aufgrund der Dringlichkeit der Leitungsarbeiten nicht möglich, zumal aufgrund der Haushaltssituation bereits andere vordringlichere Innenstadtmaßnahmen zurückgestellt sind.
Dennoch muss die Oberfläche der Leitungsgräben wiederhergestellt werden.
Aus fachlicher Sicht gibt es zwei mögliche Varianten für die Erneuerung der Mittellage:
- Wiederherstellung mit Porphyr-Segmentbogenpflaster
- Ausführung mit Farbasphalt
Die Verwaltung empfiehlt, der AVG eine Ausnahmegenehmigung zur Ausführung der Straßenoberfläche in Farbasphalt zu erteilen. Die Wiederherstellung der bestehenden Porphyrpflasterung würde zugunsten einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und einheitlichen Lösung entfallen. Das Wiederherstellen nur der Leitungsgräben in der vorhandenen Porphyrplaster-bauweise ist aufgrund des Zustandes der Pflasterung nicht möglich und ein Wiederherstellen des gesamten Straßenoberbaues über die Gesamtbreite auf Kosten der AVG ist nicht verhältnismäßig. Im Umfeld der Treibgasse wurde bereits mit Farbasphaltbelägen gearbeitet. Sie haben sich gestalterisch bewährt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit werden bezogen auf die Begehbarkeit mit dem Farbasphalt gegenüber dem heutigen Porphyrpflaster sichergestellt.
Die AVG wird angewiesen, den betroffenen Abschnitt der Treibgasse zwischen den Traufzeilen und Entwässerungsrinnen in Farbasphalt auszuführen. Dies umfasst sowohl die Wiederherstellung der Aufgrabungsbereiche als auch die Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus zwischen den Randabschlüssen und Bänderungen. Dadurch wird ein einheitliches Gesamtbild mit den bereits modernisierten Abschnitten gewährleistet.
Die AVG trägt die entstehenden Kosten, eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde bereits eingefordert. Die Stadtverwaltung bittet um Zustimmung.