Nachtrag in der Denkmalliste;
Wohnhaus der ehem. Eisenhandlung Jacob, später Jugendstil, xxx, 63739 Aschaffenburg
Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung
Wegen einer geplanten Sanierung des Anwesens wurde im Vorfeld das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege um Prüfung der Denkmaleigenschaft gebeten.
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Schreiben vom 21.01.2025 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu entnehmen, welches als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
- Denkmalwürdigkeit
Aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung erfüllt das Gebäude die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG. Seine Erhaltung ist aus den, das öffentliche bzw. allgemeine Interesse gesetzlich definierenden Bedeutungsarten erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit.
- Verfahren
Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat mit Schreiben vom 21.01.2025 die Denkmaleigenschaft des Gebäudes festgestellt. Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt Aschaffenburg. Es besteht somit die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Es wurde um Rückäußerung bis 01.05.2025 gebeten.
Das Baudenkmal ist aktuell im Bayerischen Denkmalatlas, mit dem Vermerk eingetragen, dass das Benehmen mit der Stadt Aschaffenburg noch nicht hergestellt ist. (http://www.denkmal.bayern.de).
Die Stadtheimatpflegerin wurde beteiligt.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird empfohlen das erforderliche Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege herzustellen.
Datenstand vom 19.03.2025 17:08 Uhr