Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Werksenates, 13.03.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 21.10.2024 (amtlich bekannt gemacht am 31.10.2014)
§ 1
- § 4 Abs. 9 (a) erhält folgenden Wortlaut:
„a) für Abfälle, die thermisch behandelt werden müssen 240,00 € je Tonne“
- § 4 Abs. 9 (b) erhält folgenden Wortlaut:
„b) für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Neue gesetzliche Bestimmungen erfordern eine Anpassung des Textes bei den Abfällen, die gefährliche Fasern enthalten (§ 4 Abs.9 (b) unter 3.). Dieser Punkt beinhaltet nun sämtliche Abfälle, die in der Untertagedeponie abgelagert werden müssen.
Des Weiteren ist eine Erhöhung der Gebühren für verschiedene Abfallsparten notwendig, um gestiegene Entsorgungskosten, strengere Umweltauflagen und die höheren Transportkosten abzudecken.
Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren:
für Abfälle, die thermisch behandelt werden 240,00 € / Tonne
für festgebundene asbesthaltige Abfälle 300,00 € / Tonne
für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 1., 3. und 4. genannten 640,00 € / Tonne
für Abfälle, die gefährliche Fasern enthalten (Ablage in der Untertagedeponie) 1100,00 € / Tonne
für sonstige inerte Abfälle 173,00 € / Tonne
Die Satzungsänderung soll zum 01.04.2025 wirksam werden.
Datenstand vom 28.02.2025 10:35 Uhr