Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV-K


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 24.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 24.03.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

Den in der Anlage 1 beigefügten Aufstellungen zur Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabenresten im Zuge der Jahresrechnung 2024 wird zugestimmt.

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Abschluss der Jahresrechnung 2024 können Haushaltseinnahmereste in Höhe von 13.532.487,11 € übertragen werden. Die jeweiligen Fachämter haben Übertragungen in Höhe von 12.808.241,81 € beantragt, daher wird vorgeschlagen, diese Summe auf das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. Bei der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023 wurde ein Rest in Höhe von 6.295.800 € gebildet, da in 2024 aufgrund der guten Liquidität kein Kredit genommen wurde und die Tilgungen in gleicher Höhe geleistet wurden.

Bei den Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt werden auf Antrag der Fachämter Reste in Höhe von 1.680.986,22 € gebildet. Schwerpunkte sind hier das Schulbudget mit den Ansätzen für die lehrmittelfreien Bücher (152.134,35 €), der Unterhalt der Straßenbeleuchtung (211.702,56 €), das Interne Contracting (170.018,59 €) und die Kosten für Bebauungspläne bei der Stadtplanung (140.000 €).

Bei den Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt wird vorgeschlagen, von den möglichen Resten in Höhe von 24.079.425,82 € gemäß den Anträgen der Fachämter 17.330.560,05 € auf das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. 

Bei den Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren könnten 14.186.403,41 € ein weiteres Mal auf das neue Haushaltsjahr übertragen werden. In der Jahresrechnung 2023 waren Ausgabereste in Höhe von 33.557.934,63 € gebildet worden, so dass davon Reste in Höhe von 19.371.531,22 € in 2024 verausgabt wurden. Es wird vorgeschlagen gemäß den Anträgen der Fachämter, Reste in Höhe von 10.017.975,92 € zu bilden und somit 4.168.427,49 € in Abgang zu bringen.

Datenstand vom 17.03.2025 15:54 Uhr