Digitalisierung an Schulen Bereitstellung zusätzlicher Mittel - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 20.03.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.03.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat beschließt, im Haushalt 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.131.883,16 € auf der Haushaltsstelle 1.2000.9610 (Digitalisierung an Schulen) bereitzustellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) vom 05. Oktober 2021, gewährte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Zuwendungen zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen sowie Aufbau regionaler Strukturen zur Nutzung durch die Schulen.

Zweck der Förderung war, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bzw. für die bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 wurden die bereitgestellten Haushaltsmittel auf Grund der Corona-Krise nicht vollständig verausgabt. 

Die Reste in Höhe von 687.774,96 € wurden eingezogen und nicht neu angemeldet. Es werden die eingezogenen Reste aus dem Haushaltsjahren 2021 und 2022 benötigt und der Haushaltsstelle 1.2000.9610 hinzugefügt. Zudem werden die Haushaltsreste der Haushaltsstelle 1.2000.9352 in Höhe von 444.108,20 € auf die Haushaltsstelle 1.2000.9610 übertragen.

687.774,96 € + 444.108,20 € = 1.131883,16 €

Datenstand vom 24.03.2025 08:39 Uhr