I.
- Der Bericht der Verwaltung zur Einführung eines digitalen Amtsblattes der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) in der Fassung vom 18.03.2024 wird mit Wirkung vom 01.06.2025 wie folgt geändert:
- In § 21 Abs. 1 werden die Worte „durch Anschlag an der Amtstafel des Rathauses sowie“ ersatzlos gestrichen.
- § 35 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 35 Art der Bekanntmachung
Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Aschaffenburg über die öffentliche Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung).”
- Der Stadtrat erlässt folgende
“Satzung der Stadt Aschaffenburg über die öffentliche Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)
vom 25.03.2025
Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1 Amtsblatt
Die Stadt Aschaffenburg gibt ein ausschließlich digital veröffentlichtes Amtsblatt heraus. Das digitale Amtsblatt ist auf dem Internetauftritt der Stadt Aschaffenburg unter der URL https://www.aschaffenburg.de/amtliche für alle einsehbar.
§ 2 Amtliche Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen werden im Amtsblatt nach § 1 amtlich bekanntgemacht.
§ 3 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen, auch die, die in ortsüblicher Weise zu geschehen haben, werden - vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelungen - im digitalen Amtsblatt (§ 1) vorgenommen.
(2) Ist es zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern erforderlich, eine Allgemeinverfügung sofort bekanntzumachen und ist eine Bekanntmachung nach Absatz 1 nicht rechtzeitig möglich, so kann die Allgemeinverfügung auf dem Internetauftritt der Stadt Aschaffenburg (URL https://www.aschaffenburg.de), im Rundfunk oder den Medien (einschließlich den sozialen Netzwerken) oder durch weitere geeignete Kommunikationsmittel wirksam bekanntgemacht werden. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist anschließend unverzüglich auch nach Absatz 1 zu veröffentlichen.
(3) Für öffentliche Bekanntmachungen, die von der Stadt Aschaffenburg im Wege der Amtshilfe zu veröffentlichen sind, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
§ 2 Bekanntmachung der Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats
Für die Bekanntmachung der Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats gelten die Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg.
§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.06.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise im Bereich der Stadt Aschaffenburg (Bekanntmachungssatzung) vom 18.01.2021, amtlich bekanntgemacht am 22.01.2021, außer Kraft.”
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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