Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadthallensenates, 26.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 26.03.2025 ö Beschließend 3
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO für das Wirtschaftsjahr 2023 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat (Plenum) nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat (Plenum) hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen der heutigen Sitzung den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadthallensenat vorberatend den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

Datenstand vom 26.03.2025 13:19 Uhr