Antrag des Schützenverein „St. Sebastianus“ Aschaffenburg 1899 e.V. zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit, 30.01.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 15.04.2024 zu den Kosten zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage ein Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.04.2024 beantragt der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. (642 Mitglieder) einen Zuschuss zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage.
Für diese Baumaßnahmen hat der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. einen Antrag auf Zuwendung beim Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) gestellt. Der BSSB hat die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßnahme über 193.555.- € ermittelt und die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 08.07.2024 den zu erwartenden Landeszuschuss auf 48.350.- € festgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, zu den durch den BSSB bewerteten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 % zu geben, höchstens jedoch 38.711.- €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Regelungen zu Investitionszuschüssen und ist abhängig von der Vorlage des Förderbescheids der Regierung.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und einer Schlussabrechnung abhängig gemacht.
Datenstand vom 17.01.2025 10:37 Uhr