Neubau KV-Terminal am Kai 4 im Hafen Aschaffenburg Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Neubau eines KV-Terminals am Kai 4 im Hafen Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorliegende Stellungnahme bei der Regierung von Mittelfranken abzugeben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG hat bei der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde den Neubau eines KV-Terminals durch Verlegung und Erweiterung einschl. Anpassung zweier Gleise im bayernhafen Aschaffenburg beantragt. Die Zulassung des Vorhabens erfolgt als Plangenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach Eisenbahnrecht.

Der Vorhabenträger sieht die Erforderlichkeit für die Verlegung des aktuell noch am Kai 5 betriebenen KV-Terminals, da dort die Kapazitäten nicht ausreichen und keine Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind. Das Terminal ermöglicht den Güterumschlag im kombinierten Verkehr (KV) durch die trimodale Anbindung an den Wasserweg, die Schiene und die Straße.

Betroffene Grundstücke sind die Flur-Nummern xxx sowie eine Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider. Als Erschließungsstraße dient die Kohlenkaistraße; die Trafo-Station auf Flur-Nr. xxx versorgt die Anlage mit Energie. 

Die neben den bestehenden Gleisanlagen neu zu errichtende Umschlagsfläche soll für den LKW- und Reachstacker-Verkehr geeignet sein und zusätzlich Abstellkapazitäten für Umschlagsgüter wie Wechselbrücken, Trailer und Container bieten. Für die Nutzung als trimodalen Umschlagplatz werden ein neuer Portalkran sowie ein Reachstacker eingesetzt. Des Weiteren entstehen ein Tank- und Waschplatz, eine Bürocontaineranlage einschließlich PKW-Stellplätzen, eine Trafostation sowie eine Vorstaufläche mit acht LKW-Stellplätzen. Eine Vollversiegelung des Grundstücks wird dabei vermieden. Vorgesehen ist zudem die Anlage einer Grünfläche mit Baumbestand sowie die Herstellung eines Grünstreifens.

Folgende Kenndaten beschreiben das Ziel der Situationsveränderung (Kapazitätssteigerung):


Status quo Kai 5
Geplante Kapazitätssteigerung durch Umzug nach Kai 4

Fläche
160 m x 90m 
bestehende Containerfläche gesamt (exkl. Gleise)
352,26m x 77,94m 
Fläche gesamt 
(exkl. Gleisanlagen)

Zur Verladung nutzbaren Gleislänge:
1 x ca. 211m
2x ca. 350m
Länge der nutzbaren Kranbahn:
160 m
338 m
Techn. Umschlagskapazität – Gleis 
(max.) 14.400 Ladeeinheiten (LE)/Jahr
42.800 LE/Jahr
Techn. Umschlagskapazität – Kran/Reachstacker 
(max.) 18.800 LE/Jahr
69.500 LE/Jahr

Die Ladeeinheiten werden mit Ganzzügen über die Hafenbahn angeliefert. Geplant wird mit max. zwei Ganzzugfahrten am Tag und einer Ganzzugfahrt in der Nacht. Dabei orientieren sich die tatsächlichen Zugfahrten zum einen an den durch die Bahn bereitgestellten, begrenzten Zeitfenstern zum Befahren des Gleises und zum anderen an den Betriebszeiten des Hafens, die sich von 6:00 bis 22:00 Uhr erstrecken.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen werden die Ganzzüge dabei so weit wie möglich ausgelastet, so dass möglichst viele Ladeeinheiten auf möglichst wenige Fahrten verteilt werden. 
Die Teilung der Züge erfolgt erst später zur Abwicklung des Umschlags (vgl. Gleislänge am Kai).

Der Betrieb der Hafenbahn Aschaffenburg einschließlich des Hafenzufahrtsgleises erfolgt seit 1921 aufgrund damaligen Rechts. Eine Genehmigung nach aktuellen Rechtsvorschriften wurde bisher nicht erforderlich. Es liegt eine Widmungsverfügung im heutigen Rechtssinne vor. Auch die durch die Kapazitätserweiterung hinzukommenden Zugfahrten sind hiervon erfasst.

Mit Schreiben vom 12.02.2025, GZ.: xxx, hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Aschaffenburg beteiligt und aufgefordert bis zum 07.04.2025 eine Stellungnahme abzugeben, ob dem Antrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG entsprochen werden kann. 

Um wie gewohnt zum einen für den Stadtrat eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung als auch zum anderen genügend Zeit zur sorgfältigen Sachbearbeitung zur Verfügung zu haben, hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 11.04.2025 gebeten. Dieser Bitte konnte im beantragten Umfang nachgekommen werden.

Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat alle betroffenen städtischen Ämter und Dienststellen, darunter sowohl Fachbereiche mit als auch solche ohne Funktion als Träger öffentlicher Belange, aufgefordert die Planunterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden. Anschließend wurden alle Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement gesammelt und diese zu einer „Gesamtstellungnahme“ der Stadt Aschaffenburg zusammengefügt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die betroffenen Fachbereiche der Planung teilweise durch Formulierungen von Auflagenvorschlägen, Bedingungen, Empfehlungen und Hinweisen, zustimmen können. Soweit eine abschließende Beurteilung aufgrund fehlender Aussagen nicht getroffen werden konnten, wurden die entsprechenden Informationen nachgefordert. 

Damit der Senat umfassend über das Vorhaben informiert und eingebunden werden kann, ist dieser Beschlussvorlage neben der erwähnten Gesamtstellungnahme auch der Antrag nach § 18 AEG für den Neubau eines KV-Terminals durch Verlegung und Erweiterung einschl. Anpassung zweier Gleise bayernhafen Aschaffenburg mit Erläuterungsbericht und Anlagen angefügt.

Aufgrund der weiteren Flächenversiegelung einerseits, aber andererseits auch der Verlagerung der Transportwege vom Lkw-Straßenverkehr auf Schiene und Wasser ist das Vorhaben und somit auch die vorliegende Beschlussvorlage als teilweise klimarelevant zu bewerten.


Anlagen:
Antrag mit Erläuterungsbericht und Anlagen
Gesamtstellungnahme mit Anlage

Datenstand vom 02.04.2025 12:35 Uhr