- Sachstand
Es wurden für die Stadt Aschaffenburg verschiedene Typen von Gefahrenbereichen durch Wasser berechnet. Hierbei ist zwischen Überschwemmungsgebieten von Fließgewässern (sogenanntes Flusshochwasser) und Gefahrenbereiche durch Starkregen zu unterscheiden.
Überschwemmungsgebiete:
Die Bundesländer sind nach § 76 Wasserhaushaltgesetz (WHG) verpflichtet, bestimmte Überschwemmungsgebiete per Verordnung festzusetzen. Die so festgesetzten Über-schwemmungsgebiete stellen unter anderem die Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen dar. Art.46 BayWG sieht vor, dass an Gewässern dritter Ordnung auch die Gemeinden im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) die Überschwemmungsgebiete ermitteln, fortschreiben, auf Karten darstellen und den Kreisverwaltungsbehörden zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit, der vorläufigen Sicherung oder der Festsetzung übermitteln können.
Welche Folgen hat eine Festsetzung für das Grundstück?
- Verbote des § 78 und 78a und 78c WHG gelten unmittelbar, u.a. Verbot Baugebiete auszuweisen, bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern, Heizölverbraucheranlagen zu errichten und Nachrüstungspflicht und sämtliche Verbote des § 78a Abs. 1 WHG
Die Grundlage für diese Überschwemmungsgebiete liefern hydraulische Modelle mithilfe derer ein durch ein Flusshochwasser (fluviales Hochwasser) bedrohtes Gebiet ermittelt wird. Durch die vorgegebene Ermittlungsweise werden hierbei jedoch ausschließlich Flächen dargestellt, die durch aus den Fließgewässern austretendes Wasser überschwemmt werden. Wild abfließendes Wasser, das von Hängen herunterfließt und auf Straßen, Wegen oder Plätzen einstaut, darf hierbei nicht berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für Wasser, welches aus überlasteten Kanälen stammt.
Die Vorstellung der Vorfluternachweise von Klingenbach, Ramsbach, Sandstummelgraben und Strittelsbach erfolgen nur informativ an den Stadtrat. Überschwemmungsgebiete können für diese Gewässer entweder aus rechtlichen Gründen oder fachlichen Gründen nicht festgesetzt werden. So wird z.B. der Ramsbach beim WWA nicht als Gewässer geführt. Zusätzlich resultieren die Überschwemmungsflächen zum Teil nicht auf fluvial austretendem Wasser, sondern wild abfließendem.
Die Berechnung reiner fluvialer Hochwässer ist für Kleinstgewässer jedoch nur sehr wenig aussagekräftig. Daher ist es aus fachlicher Sicht auch nicht sinnvoll an Gewässern wie zum Beispiel dem Sandstummelgraben ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
Gefahrenbereiche durch Starkregen:
Die Gefahrenbereiche durch Starkregen wiederum können nach aktueller Gesetzgebung nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Sie stellen jedoch wichtige Informationen für Anwohner aber auch Hilfskräfte dar und sollten bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden.
- Vorstellung der ermittelten Überschwemmungsgebiete
- Hensbach/Gailbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach
Für den Gailbach, Hensbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach wurden ein Vorfluternachweis erstellt und Überschwemmungsgebiete ermittelt. Die Ergebnisse werden durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Karten zeigen, an welchen Stellen eine erhöhte Gefahr im Falle eines Hochwassers im Einzugsgebiet des Gewässers entstehen kann. Durch Veränderung und Verbesserung der Berechnung ergeben sich an Gailbach, Klingersbach, Pfaffengrundbach und Kühruhgraben größere Veränderungen der Überschwemmungsgebiete im Vergleich zu den bestehenden festgesetzten Überschwemmungsgebieten aus dem Jahr 1982 bzw. 1986. Bis auf wenige kleinere Bereiche ergeben die neuen Berechnungen einen kleineren Gefahrenbereich durch fluviale Hochwasser.
Insbesondere in engen Tälern, wie in Gailbach, kann dies jedoch zu einer Unterschätzung der realen Gefahr führen, da es in Folge von Starkniederschlägen zu punktuell erhöhten Wasserständen führen kann, die über das fluviale Hochwasser nicht abgebildet werden.
- Hechelsgraben und Kühruhgraben
Für den Hechelsgraben und Kühruhgraben wurden ein Vorfluternachweis erstellt und Überschwemmungsgebiete ermittelt. Die Ergebnisse werden durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Karten zeigen, an welchen Stellen eine erhöhte Gefahr im Falle eines Hochwassers im Einzugsgebiet des Gewässers entstehen kann. Aufgrund der Hochwassersituation im Gewerbegebiet sollte für diese Fläche ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt werden. Da sich zusätzlich Wasser aus der Fläche in diesem Gebiet sammelt sollte hierbei auch dieses berücksichtigt werden.
- Glattbach
Für den Glattbach wurde im Bereich des Gemeindegebiets Glattbach und des Stadtgebiets Aschaffenburg ein Überschwemmungsgebiet ermittelt. Für den Glattbach im Bereich des Stadtgebiets Aschaffenburg werden die Ergebnisse durch das Tiefbauamt vorgestellt. Die Karten zeigen an welchen Stellen eine erhöhte Gefahr im Falle eines Hochwassers im Einzugsgebiet des Gewässers entstehen kann.
Für Aschaffenburg stellt das Überschwemmungsgebiet des Glattbachs keine große Gefahr dar und somit keinen unverzüglichen Handlungsbedarf.
- Sandstummelgraben und Strittelsbach
Sowohl am Strittelsbach als auch am Sandstummelgraben führen bereits 10-jährliche Niederschlagsereignisse zur Überlastung des Gewässerbettes. 100-jährliche Niederschlagsereignisse führen zu großflächigen Überflutungen. Diese kommen jedoch nicht ausschließlich aus dem Gewässer, sondern zu großen Teilen auch von wild abfließendem Oberflächenwasser.
- Klingenbach und Ramsbach
Bereits bei 10jährlichen Niederschlagsereignissen kommt es am Klingenbach zu kleineren Ausuferungen im Straßenbereich sowie Einstau größerer Bereiche auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bei 100-jährlichen Ereignissen sind die Ausuferungen und der Flächeneinstau erheblich größer. Insbesondere der Flächeneinstau resultiert hier jedoch auf wild abfließendem Oberflächenwasser. Diese Hochwassergefahren müssen bei der Planung des Gewerbegebietes mit dem Markt Goldbach beachtet werden.
Am Ramsbach kommt es südlich der A3 aufgrund der dort beginnenden Verdohlung ab einem 20-jährlichen Ereignis zu Ausuferungen. Das bei einem 100-jährlichen Ereignis ausufernde Wasser strömt in Damm über den Ramsbachweg und den Gersprenzweg zur Kahlgrundstraße. Auf letzterer bildet sich ein separater Fließweg aus, von dem aus sich das Wasser an mehreren Stellen in der Ortslage verteilt.
- Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat die Verwaltung zu beauftragen die weiteren Schritte zur Festsetzung der unter 1 a-c genannten ermittelten Überschwemmungsgebiete einzuleiten.
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen
- Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von einem Monat (Bekanntmachung der Auslegung vorab)
- Erörterungstermin mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben
- Abschließende Wertung
- Erlass der Rechtsverordnung durch das Stadtratsplenum
- Amtliche Bekanntmachung der Verordnung
Bei Fragen können sich Bürger an das Tiefbauamt wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und eine persönliche Beratung.