Niederlegung des Ehrenamtes als Stadträtin durch Frau Katharina Koch (GRÜNE) - Feststellungsbeschluss - Feststellung eines Amtsantrittshindernisses der Listennachfolgerin Pamela Dehniger - Feststellung eines Amtsantrittshindernisses des Listennachfolgers Sebastian Görgen - Ablehnung des Amtes durch Listennachfolgerin Elke Müller-Conrad - Ablehnung des Amtes durch Listennachfolgerin Helena Gutwerk - Ablehnung des Amtes durch Listennachfolgerin Anna Abb - Feststellung eines Amtsantrittshindernisses des Listennachfolgers Tom Ole Rudert - Nachrücken der Listennachfolgerin Margarete Bürger-Hilger (GRÜNE) in den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat stellt fest, dass Frau Katharina Koch (GRÜNE) ihr Amt als ehrenamtliche Stadträtin mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Listennachfolgerin xxx ihr Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) aufgrund eines sogenannten „Amtsantrittshindernisses“ wegen Verlust der Wählbarkeit nicht antreten kann. Sie wird gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass der Listennachfolger xxx sein Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG aufgrund eines sogenannten „Amtsantrittshindernisses“ wegen Verlust der Wählbarkeit nicht antreten kann. Er wird gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Listennachfolgerin xxx ihr Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG aufgrund der Ablehnung des Amtes nicht antritt. Sie wird gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Listennachfolgerin xxx ihr Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG aufgrund der Ablehnung des Amtes nicht antritt. Sie wird gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Listennachfolgerin xxx ihr Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG aufgrund der Ablehnung des Amtes nicht antritt. Sie wird gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass der Listennachfolger xxx sein Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG aufgrund eines sogenannten „Amtsantrittshindernisses“ wegen Verlust der Wählbarkeit nicht antreten kann. Er wird gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

  1. Die Listennachfolgerin der GRÜNEN, Margarete Bürger-Hilger, wohnhaft Lange Sträucher 58, 63743 Aschaffenburg, rückt entsprechend dem Ergebnis der Stadtratswahl vom 15.03.2020 für Frau Katharina Koch (GRÜNE) als ehrenamtliches Stadtratsmitglied in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung nach.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Frau Stadträtin Katharina Koch (GRÜNE) teilte am 27.03.2025 Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing mit, dass sie aufgrund eines Wohnortwechsels ihr Mandat niederlegen wird.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine als Stadträtin gewählte Person ihr Amt niederlegen. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat (Plenum) die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin.

Die erste Listennachfolgerin xxx und der zweite Listennachfolger xxx sind inzwischen nicht mehr in Aschaffenburg wohnhaft, sodass deren Wählbarkeit gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG nicht mehr gegeben ist. Sie werden gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG von der Liste der Listennachfolger gestrichen.

Die dritte Listennachfolgerin xxx und die vierte Listennachfolgerin xxx haben der Stadtverwaltung am 01.04.2025 bzw. 12.04.2025 schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Amt gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG ablehnen. Die fünfte Listennachfolgerin xxx hat der Stadtverwaltung am 01.04.2025 ebenfalls schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Amt gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG ablehnt.

Der sechste Listennachfolger xxx ist ebenfalls verzogen, sodass auch er die Wählbarkeit für den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg verloren hat.

Listennachfolger der GRÜNEN ist somit Frau Margret Bürger-Hilger (Art. 37 GLKrWG). Sie hat die Übernahme des Ehrenamtes bereits schriftlich erklärt.

Um Zustimmung wird gebeten.

Datenstand vom 05.05.2025 08:24 Uhr