Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 und bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl am 22.03.2026
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 05.05.2025 | ö | Beschließend | 4 |
.Beschlussvorschlag
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei Kommunalwahlen keine gesetzlichen Vorgaben. Bei Europa- oder Bundestagswahlen ist eine gesetzlich vorgegebene Mindestsumme in Höhe von 35 € für den Wahlvorsteher und in Höhe von 25 € für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes (§ 10 Abs. 2 EuWO) festgelegt. Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € für alle Wahlhelfenden bewilligt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 wurde von der Stadt Aschaffenburg für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen ein Betrag in Höhe von 75 €, für Beisitzer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Bei der Bundestagswahl 2025 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld auf 75 € für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen und deren Stellvertretungen festgelegt. Für die Beisitzer*innen wurden 50 € Erfrischungsgeld bezahlt.
Oberbürgermeister- und Stadtratswahl am 08.03.2026
85 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 85 € = 28.900 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
85 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 60 € = 20.400 € (Beisitzer)
Summe: 49.300 €
Stichwahl zur Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister am 22.03.2026
85 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 50 € = 17.000 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
78 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 40 € = 13.600 € (Beisitzer)
Summe: 30.600 €
Das Erfrischungsgeld wird gegenüber der Europa- und Bundestagswahl wieder angehoben, da sich die Auszählung der Kommunalwahl deutlich aufwendiger und zeitintensiver gestaltet.
In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfende eine verantwortungsvollere Tätigkeit wie Wahlvorsteher oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb wird die Bereitschaft für diese Aufgaben auch höher honoriert.
Die Urnenstimmbezirke werden bei der Kommunalwahl gegenüber den vergangenen Europa- und Bundestagswahlen erhöht um Wartezeiten vor den Wahllokalen möglichst zu vermeiden. Die Vergabe von 44 Stimmen auf dem Stimmzettel zur Stadtratswahl kann zu langer Verweildauer in der Wahlkabine führen.
Die Briefwahlbezirke werden wieder alle zusammen in den Gebäuden der Berufsschulen 1 und 2 untergebracht.