Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 und bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl am 22.03.2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 85 € für Wahlvorsteher und deren Stellvertretung und für Schriftführer und deren Stellvertretung festgesetzt. Für alle übrigen ehrenamtlichen Wahlhelfer (Beisitzer) wird die Aufwandsentschädigung auf 60 € festgelegt.

  1. Für eine Stichwahl zum/zur Oberbürgermeister* wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € für Wahlvorsteher und deren Stellvertretung und für Schriftführer und deren Stellvertretung festgesetzt. Für alle übrigen ehrenamtlichen Wahlhelfer (Beisitzer) wird die Aufwandsentschädigung auf 40 € festgelegt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. Art 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 07.05.2019, Az. B1-1367-3-14, bei Kommunalwahlen keine laufende Angelegenheit der Gemeinde mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.

    Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei Kommunalwahlen keine gesetzlichen Vorgaben. Bei Europa- oder Bundestagswahlen ist eine gesetzlich vorgegebene Mindestsumme in Höhe von 35 € für den Wahlvorsteher und in Höhe von 25 € für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes (§ 10 Abs. 2 EuWO) festgelegt. Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € für alle Wahlhelfenden bewilligt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 wurde von der Stadt Aschaffenburg für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen ein Betrag in Höhe von 75 €, für Beisitzer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Bei der Bundestagswahl 2025 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld auf 75 € für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen und deren Stellvertretungen festgelegt. Für die Beisitzer*innen wurden 50 € Erfrischungsgeld bezahlt.

  1. Die Kosten für die Aufwandspauschalen für Kommunalwahl und Stichwahl werden sich voraussichtlich auf insgesamt 73.330 € summieren.

    Oberbürgermeister- und Stadtratswahl am 08.03.2026
    85 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 85 € = 28.900 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
    85 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 60 € = 20.400 € (Beisitzer)
    Summe:  49.300 €

    Stichwahl zur Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister am 22.03.2026
    85 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 50 € = 17.000 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
    78 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 40 € = 13.600 € (Beisitzer)
    Summe:  30.600 €

    Das Erfrischungsgeld wird gegenüber der Europa- und Bundestagswahl wieder angehoben, da sich die Auszählung der Kommunalwahl deutlich aufwendiger und zeitintensiver gestaltet.
    In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfende eine verantwortungsvollere Tätigkeit wie Wahlvorsteher oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb wird die Bereitschaft für diese Aufgaben auch höher honoriert.

  1. Das Wahlamt plant für die Kommunalwahl mit 85 Wahllokalen. Davon 52 Urnenstimmbezirke und 33 Briefwahlstimmbezirke. Die Briefwahlstimmbezirke werden dadurch gegenüber der letzten Kommunalwahl von 15 auf 33 erhöht. Diese Erhöhung ist zwingend erforderlich, da der Anteil von Briefwählern zuletzt auf ca. 50% angestiegen war. Auch wenn keine Hygiene- und Abstandsregelungen bei der kommenden Wahl mehr erforderlich sind, geht das Wahlamt von keiner Trendwende zu wieder deutlich geringerer Briefwahl aus. Viele Wahlberechtigte haben sich durch die vergangenen Wahlen an die Briefwahl gewöhnt und werden diese Art zu wählen auch weiterhin nutzen.

    Die Urnenstimmbezirke werden bei der Kommunalwahl gegenüber den vergangenen Europa- und Bundestagswahlen erhöht um Wartezeiten vor den Wahllokalen möglichst zu vermeiden. Die Vergabe von 44 Stimmen auf dem Stimmzettel zur Stadtratswahl kann zu langer Verweildauer in der Wahlkabine führen. 

    Die Briefwahlbezirke werden wieder alle zusammen in den Gebäuden der Berufsschulen 1 und 2 untergebracht. 

Das Wahlamt sieht sich mit dieser neuen Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können. Auch bei hoher Briefwahlbeteiligung ist sollte eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen am Wahlabend gewährleistet sein.

Datenstand vom 05.05.2025 08:24 Uhr