Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Aufstufungen, Abstufungen und Umbenennungen von Teilstrecken der Staatsstraßen St 2309, St 2312, St 2314 und St 3115 und der Kreisstraße ABs22
Zustimmung zum Abschluss der Umstufungsvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zum Abschluss der Umstufungsvereinbarung (Stand 07.04.2025).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1.
In der PVS-Sitzung vom 02.02.2021 hat der Stadtrat dem von der Verwaltung vorgelegten Umstufungskonzept für die klassifizierten Straßen in Aschaffenburg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für die Umstufungen in die Wege zu leiten.
Nach Erarbeitung der Umstufungsunterlagen hat der Stadtrat am 16.01.2024 in der PVS-Sitzung dem Abschluss der Umstufungsvereinbarung für die erste Stufe des Konzeptes zugestimmt. Mit Schreiben vom 24.01.2024 wurde die unterschriebene Vereinbarung an das Staatliche Bauamt gesandt mit der Bitte das Verfahren über die Regierung von Unterfranken und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abzuschließen. Ziel war eine Umsetzung der Umstufung im Frühjahr 2024.
Nach mehrmaligen Nachfragen zum Sachstand, zuletzt mit Schreiben vom 20.03.2025, wurde mit Schreiben vom 08.04.2025 eine neue überarbeitete Umstufungsvereinbarung vorgelegt, für die jetzt erneut ein Stadtratsbeschluss erforderlich ist. Folgende Begründung gibt es für die Neuvorlage:
„Diese Unterlagen hatten wir Ihnen bereits am 20.12.2023 zur Unterzeichnung vorgelegt. Leider müssen wir die Unterlagen für nichtig erklären. In den Unterlagen vom 20.12.2023 wurden in einer Nachprüfung fachliche Widersprüche festgestellt, die eine Überarbeitung der Unterlagen erforderte.
Wir bitten Sie die Unterlagen vom 20.12.2023 aus Ihren Unterlagen zu entfernen und durch die neu übersandten zu ersetzen.“
Das Tiefbauamt hat die neuen Unterlagen geprüft und kann feststellen, dass in der neu vorgelegten Umstufungsvereinbarung unverändert das im Februar 2021 beschlossene Konzept in der 1. Stufe umgesetzt ist und keine Änderung in den vorgesehenen Widmungen gegeben ist. Die fachlichen Widersprüche beschränken sich auf Details in den Anschlussästen und Abschnittsbildungen.
2.
Auf die beigefügte Umstufungsvereinbarung (Ausfertigung des StBA vom 07.04.2025, Az. P13-4312) wird verwiesen.
Datenstand vom 05.05.2025 08:24 Uhr