Kommunaler Wärmeplan Zwischenbericht - externer Referent: Fa. ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.05.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Planungs- und Verkehrssenat | 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 06.05.2025 | ö | Beschließend | 1 |
.Beschlussvorschlag
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Hintergrund:
Das Bundesgesetz für die Wärmeplanung (WPG - Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) wurde am 20.12.2023 verabschiedet und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Ziel ist die treibhausneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (nach Bay.KlimaSchG sogar 2040). Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellen. Standard und Ablauf der Wärmeplanung ist festgelegt. Das WPG ist eng verflochten mit dem neuen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz / umgangs-sprachlich: „Heizungsgesetz“) und hat bei Bürgern und Unternehmen zu Verunsicherungen geführt.Eckpunkte des GEG-2024 sind:
Im Fokus des „Kommunalen Wärmeplanes“ sämtlicher Kommunen stehen alle regenerative Potentiale für Wärme-Energie als Ersatz für Erdöl und Erdgas:
… und dies alles einhergehend mit Sanierungspotentialen wie Wärmedämmung.
Aufgrund seiner Lage hat die Stadt Aschaffenburg gerade bei den Punkten eins und zwei hilfreiche Vorteile gegenüber vielen anderen Kommunen. Besonders Quartiere und Straßen mit hoher Wärme-Verbrauchsdichte bieten sich vorrangig für neue Nahwärmnetze an.
Was die Wärmeplanung leisten kann:
Was die Wärmeplanung NICHT leisten kann:
Weil:
Für Aschaffenburg zeigen verschiedene Strukturen Auffälligkeiten:
Ein wesentliches planerisches Entscheidungshilfsmittel für die Machbarkeit neuer Wärmenetze sind „Wärmelinien“. Sie zeigen die Dichte des Wärmebedarfs in einem Quartier oder in den Straßen. Daraus lassen sich Eignungsgebiete für Nahwärme ableiten. Diese Eignungsprüfung ist eine der wesentlichen Aussagen eines KWP:
Nach dem Wärmeplangesetz §14 müssen Gebiete ausgewiesen werden, „die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit NICHT für eine Versorgung durch ein Wärmenetz eignen.“
Nach aktuellem Untersuchungsstand sind für Aschaffenburg rund 4/5 NICHT für solche Netze geeignet. Weiter gilt folgende Regel:
„Diese Eignungsprüfung ist – so wie der Wärmeplan selbst – rechtlich nicht bindend“.
Diese Eignungsprüfungen sind somit nur eine Einschätzung des Gutachters: „mit hoher Wahrscheinlichkeit“.Das Ziel:
Abschließend helfen die Ergebnisse mit einer belastbaren Datengrundlage die Machbarkeit von Wärmenetzen für Energieversorger zu erfassen. Damit können dann sowohl die erforderlichen Finanzierungspläne als auch Förderanträge eingeleitet werden. Für die AVG helfen die Planungen außerdem für Entscheidungen wo die Stromnetze voraussichtlich entsprechende Leistungen für Wärmepumpen „zu übernehmen“ haben.
Ablaufplan in Aschaffenburg:
Im Frühjahr 2023 startete die erste Akteursabstimmung: Stadt Aschaffenburg, Stadtwerke, Stadtbau, Kaminkehrer-Innung, Gutachter u.a.. Ein Projekt-Koordinationsteam wurde eingerichtet. Zusätzliche Akteure sollen Themen- bzw. Projektbezogen eingebunden werden – z.B. Gewerbe und Industrie. Im Juli 2023 hat das Stadtratsplenum für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung die Haushaltsmittel über 200.000 € sowie die Einleitung eines Förderverfahrens beim Bund beschlossen.
Ende Juli 2023 wurde der Förderantrag bei der ZUG (Förderstelle „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH) eingereicht.
Im September 2023 erfolgte im PVS ein weiterer Zwischenbericht (Beschlussvorlagenersatz).
Im Oktober 2023 startete die Öffentlichkeitseinbindung mit den „AVG-Energiegesprächen“ (400 Teilnehmer) und einem ausführlicher MainEcho-Artikel: „Für jedes Gebäude gibt es eine Lösung“).
Im November 2023 erschien im „Jahresbericht-2023“ des Oberbürgermeisters eine ausführliche Erläuterung für alle Aschaffenburger.
Im Mai 2024 erging der Zuwendungsbescheid der ZUG (Bundesförderung). Der Eigenanteil der Stadt beträgt mindestens 10% der zuwendungsfähigen Kosten.
Im Juli 2024 beschloss der Stadtrat (HFS) nach normgerechter Ausschreibung (Vergabestelle, Vergabeplattform Bay. Staatsanzeiger) den Auftrag an das Büro Enerko.
Im August 2024 erfolgte die Auftragsvergabe. Als Bearbeitungszeitraum sind 12-18 Monate angesetzt (Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Gebietseinteilung, Zielszenario, Umsetzungsstrategie, Kommunikation, Akteursbeteiligung etc. – und evtl. Abstimmungen mit der Förderstelle).
Die grundstücksscharfen Energiedaten für das gesamte Stadtgebiet wurden bereits Ende 2024 in einem geografischen Informationssystem ausgewertet. Neu: Auf Basis neuer Gesetzesgrundlagen konnten ab 2025 bislang nicht verfügbare Daten eingearbeitet werden: Bayerische Kehrbuchdaten, Abwärme-Plattform der Bundesstelle für Energieeffizienz. Wegen des Datenschutzes werden gebäudescharfe Daten nicht aufgezeigt, sondern in Clustern kumuliert.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Beratung:
Die Beratungsnachfrage am Messestand des Amts für Stadtplanung und Klimamanagement und an den Vorträgen war von Beginn an sehr hoch.Akteursmanagement, Beteiligungsmöglichkeiten und Offenlegungspflichten (jeweils nach abgeschlossenen Arbeitsphasen) sind in den Förderrichtlinien und im Wärmeplanungsgesetz festgelegt (u.a. in WPG §7 und §13).
Der Konzeptabschluss ist für Ende 2025 angedacht und wird dem Stadtrat vorgestellt.