Bericht über ein Notbetreuungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 01.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht über ein Notbetreuungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung wurde aufgefordert mit den Kita-Trägern, unabhängig von der Anzahl von Schließtagen, ein Ersatzangebot für geplante und ungeplante Schließungen zu erarbeiten.

  1. Spätestens seit Corona oder dem spürbaren Fachkräftemangel und den daraus resultierenden Schließungen oder Kürzung der Öffnungszeiten, hat jede Kita ein sogenanntes Notbetreuungskonzept entwickelt, welches für den Fall von personellen Engpässen greift.

Es sind grundsätzlich verschiedene Stufen der Betreuung bei Personalengpässen vorgesehen, die Teils in einem Ampelsystem – auch offen in der Kita für Eltern ausgehängt und so transparent kommuniziert – dargestellt werden.

Ein mögliches Verfahren für ein kleines Team (6 Personen), das der Verband Kita -Fachkräfte Bayern vorschlägt und individuell an die Kita angepasst werden kann, wäre:

  • In der Grünen Stufe sind alle Mitarbeitenden anwesend, höchstens 1 Mitarbeiter fällt aus - es herrscht Regelbetrieb, alle Kinder können betreut werden, einzelne Angebote werden bei Bedarf abgesagt (z.B. Vorschule, Ausflüge)
  • In der gelben Stufe fallen 2-3 Mitarbeitende aus – Prüfung der Öffnungszeiten (ggfls. Anpassung an die vorhandenen Mitarbeitenden, Prüfung für Aushilfen) Betreuung der Kinder in den Stammgruppen (keine Ausflüge oder besonderen Angebote)
  • Orangene Stufe – Betreuung von maximal 1 Gruppe ist möglich (Voraussetzung 1 Fachkraft ist vorhanden); Kinder, deren Eltern zuhause sind, müssen dann im familiären Umfeld betreut werden
  • Rote Stufe – Mehr als 4 Mitarbeitende sind erkrankt, keine Fachkraft vorhanden – Einrichtung muss geschlossen werden, bis ausreichend Personal wieder eingesetzt werden kann

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sachgebiet Kindertagesbetreuung beschäftigt sich derzeit mit den Notbetreuungskonzepten der Kitas in der Stadt Aschaffenburg. Im Herbst wird es mit dem Sachgebiet, Kitaleitungen und Trägern hierzu einen Termin geben, um zu prüfen, inwieweit trägerübergreifend zusammengearbeitet werden kann, um Notschließungen abzufedern.  

Die geplanten Schließtage betrugen im Jahr 2024 durchschnittlich 25 Tage über alle Einrichtungen hinweg. 
Die Liste hierzu wurde dem Stadtrat im Nachgang vom Plenum am 19.05.2025 übersandt.


  1. Es ist förderrechtlich möglich, Kinder während der Schließzeit der eigenen Stammkita in einer anderen Kita betreuen zu lassen. Um die Betreuung in der Partnerkita abzurechnen, bedarf es mindestens 15 Buchungstage pro Jahr. 

Dieses Modell ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden:
  • Abfrage der Eltern zu Kitajahresbeginn, für welche Zeiten sie in den geplanten Schließzeiten eine Notbetreuung benötigen
  • Vorhalten ausreichendes Personal (Schließzeit ist Urlaubszeit)
  • Enge Kooperation der Kitas, vertrautes System für Kinder herstellen
  • Kinderschutz und Bedürfnisse der Kinder 

Ob ein zusätzlicher Bedarf für die Eltern an Ersatzbetreuung während der Ferienzeiten/geplanten Schließzeiten der Kitas besteht, wird in der nächsten regulären Elternbefragung im Herbst 2025 mit abgefragt.


  1. Es ist grundsätzlich pädagogisch abzuwägen, ob eine Ersatz- und/oder Notbetreuung für alle Kinder sinnvoll ist. Die Praxis zeigt, dass Eltern diese Angebote kaum nutzen. Sowohl für Krippen-als auch für Kindergartenkinder ist die Betreuung in einer ungewohnten Umgebung und durch für sie fremde Personen eine große Herausforderung und kann zu hochgradiger Verunsicherung und Ängsten führen. Die Kinder reagieren auf die Trennung von Bezugspersonen äußerst emotional.

Der Übergang von der Betreuung zu Hause zu einer Fremdbetreuung stellt für die Kinder eine Herausforderung dar, es muss unter anderem Vertrauen zu neuen Bezugspersonen aufgebaut werden, die neue Umgebung muss schrittweise kennengelernt und die anderen Kinder müssen eingeschätzt werden.
Ebenso kommt es auf den individuellen Entwicklungsstand des Kindes an, wie es Übergänge bewältigt. Vor allem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die Pflege und Versorgung der Kinder durch vertraute Bezugspersonen stattfindet. Kinder können schon in geringem Alter mitteilen, wer sie z.B. wickeln darf und soll. Bei Unsicherheit oder Unwohlsein kehren Kinder zur vertrauten Bindungsperson zurück, tanken dort Sicherheit, um wieder Vertrauen zu fassen, die Umwelt zu erkunden und sich in der Kita wohl zu fühlen.

Dies wird oft von Außenstehenden unterschätzt. Es ist eine große Aufgabe, den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Diese müssen an erster Stelle stehen.

In größeren Städten sind kommerzielle Anbieter zu finden, die Kooperationen mit Firmen zur Kinderbetreuung schließen. Diese springen ein, wenn die Kita geschlossen ist und bieten Ersatzplätze an oder eine Betreuung im Haushalt der Eltern. Die Kosten werden meist von den Firmen übernommen oder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird sich in diesem Zusammenhang Einrichtungen in Frankfurt anschauen.

Allerdings ist dies aus Sicht des Kindeswohls nicht unproblematisch, da es sich um für die Kinder fremde Menschen handelt. Es besteht die Gefahr von Übergriffigkeiten wie auch anhängige Prozesse zeigen. 

Die Stadt Münster hat 2023 zentrale Notplätze beschlossen, allerdings ist dieses Modell noch nicht umgesetzt. Es sieht die Schaffung von zwei Vollzeitkräften bei der Stadt Münster vor, die für eine Notgruppe zentral zur Verfügung stehen. Die Stadt Aschaffenburg hat versucht mit der Stadt Münster Kontakt aufzunehmen und wartet auf Rückmeldung.

Grundsätzlich wäre dies auch in der Stadt Aschaffenburg denkbar. Dafür müssten Minimum zwei Vollzeitkräfte eingestellt werden, die bei Bedarf eine zusätzliche „Notgruppe“ anbieten.  

Darauf zurückgreifen könnten ausschließlich Eltern, deren Kind bereits in einer Einrichtung ist und die beide berufstätig sind. Die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt der Notbetreuung wäre nachzuweisen. Bedingungen, die an eine Betreuung für die Familien geknüpft wären, müssten erarbeitet werden.
Nicht möglich wäre eine Notbetreuung während der regulären Schließzeiten einer Kita bis zu 24 Tagen. Eine Förderung nach dem BayKiBiG ist nach derzeitigem Sachstand für „Notbetreuungskinder“ ausgeschlossen. Das Angebot wäre kostenpflichtig.

Da die Notbetreuung in erster Linie für berufstätige Eltern eine Rolle spielt, ist das Arbeitgeberinteresse nicht zu vernachlässigen. In Frankfurt beteiligen sich Unternehmen voll oder in Teilen an diesen „Notbetreuungslösungen“. Es wird daher vorgeschlagen, dass über die IHK und die HWK die Unternehmen in Aschaffenburg abgefragt werden, in welchem Umfang sie sich an einer solchen Lösung finanziell beteiligen würden bzw. welche Möglichkeiten bisher angeboten werden.


  1. Weitere Vorgehensweise:

Bei der regulären Elternbefragung im Herbst dieses Jahres werden die Bedarfe mit den Punkten „Zentrale kostenpflichtige Notbetreuung“ sowie „zusätzliche kostenpflichtige Ferienbetreuung“ abgefragt und am 25.11.2025 im Jugendhilfeausschuss berichtet.

Weiterhin wird über den Termin mit Trägern und Kitaleitungen berichtet zur Möglichkeit der gegenseitigen Ferienbetreuung bei geplanten Schließtagen.  

Über die Erkenntnisse von kommerzieller ad hoc Betreuung in der Stadt Frankfurt wird ebenfalls berichtet sowie über die Erfahrungen in der Stadt Münster.

Soweit über die IHK und die HWK eine Umfrage bei den Unternehmen in der Stadt Aschaffenburg zum Thema „Notbetreuung“ erfolgt ist, wird ebenfalls darüber berichtet.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird zu den oben genannten Punkten die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung in Bayern prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass in anderen Bundesländern die Fachkraftquote sukzessiv nach unten angepasst wurde.

Soweit der Jugendhilfeausschuss am 25.11.2025 nach Bericht zu der Auffassung kommt, dass zentrale Notplätze erforderlich sind, werden die Stellen für den Haushalt 2026 beantragt und dem Stadtrat bei den Haushaltsberatungen zur Entscheidung vorgelegt. 


  1. Weiterhin lautete der Auftrag, ein Konzept zu entwerfen, wie die Fachkräfte gesichert werden können. 

Dazu ist anzumerken, dass die Kitas in Aschaffenburg unterschiedlich von fehlenden Fachkräften betroffen sind.
Vom Grundsatz her gibt es mittlerweile die Möglichkeit sich als Seiteneinsteiger bis zur Fachkraft weiter zu qualifizieren. Dies wird in der Stadt Aschaffenburg z.B. angeboten vom bfz, ist aber auch Online möglich: https://www.herzwerker.de/kita/weiterbildung-quereinstieg/


Ausgebildet wird zur Erzieherin z.B. an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Damm.
In der Berufsschule 3 erfolgt eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin.
 
Die Stadt Aschaffenburg selber qualifiziert zur Tagespflegeperson in einem 160 Std. Kurs, auf den weiter aufgebaut werden kann.

Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist es schwierig hier weitere Maßnahmen anzubieten. Grundsätzlich ist bundesweit ein Mangel wie bei der Pflege auch. Es ist in erster Linie auch der Gesetzgeber gefragt, andere Grundlagen zu schaffen. Dennoch werden wir in der Träger- und Kitaleitungsrunde auch das Thema Fachkräftesicherung diskutieren und Vorschläge mitnehmen, die aktive Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Aschaffenburg eröffnen.
Darüber wird ebenfalls im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2025 berichtet.

Datenstand vom 20.06.2025 11:02 Uhr