Regelmäßiger Bericht des Verfahrenslotsen über seine Tätigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 01.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Verfahrenslotsen über seine bisherige Tätigkeit zur Kenntnis. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Der Umsetzungsprozess soll dabei in drei Schritten erfolgen. Ab dem 01.01.2024 hat der Gesetzgeber den Verfahrenslotsen gem. § 10 b SGB VIII eingeführt. 

Der Verfahrenslotse soll in regelmäßigen Abständen vor dem Jugendhilfeausschuss über seine Tätigkeiten berichten. 

Im Berichtszeitraum (10/2024 – 06/2025) wurden 24 Familien nach §10b Abs. 1 SGB VIII begleitet und unterstützt. In der Regel fand die Kontaktaufnahme durch die Personensorgeberechtigten statt und die Anliegen konnten durchschnittlich in zwei persönlichen Kontakten besprochen werden.

Um die Sichtbarkeit des Angebots weiterhin zu erhöhen, wurden zusätzliche Mittel in die Öffentlichkeitsarbeit investiert. Es wurden Flyer angefertigt und großflächig verteilt, Posts auf Instagram und anderen sozialen Medien abgesetzt und es fanden weitere persönliche Vorstellungen des Verfahrenslotsen in unterschiedlichen Gremien statt. Zuletzt wurde die Arbeit im Sozialbeirat der Stadt Aschaffenburg, bei der Leitungskonferenz der Kindertageseinrichtungen und dem Arbeitskreis Prävention an Schulen vorgestellt.   

Nach §10b Abs. 2 SGB VIII unterstützt der Verfahrenslotse den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. In Bayern ist die Rolle der Bezirke im Hinblick auf die große Lösung unklar. Im Bayerischen Ministerium für Arbeit und Soziales wird derzeit intensiv diskutiert, ob die Umsetzung so erfolgen soll wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen. Sobald feststeht, wie entschieden wird, wird mit der strategischen Umsetzung begonnen werden.

Verwaltungsintern wurde unter Mitwirkung des Verfahrenslotsen eine umfangreiche und sachgebietsübergreifende Fortbildung zum Thema Eingliederungshilfe organisiert. Zudem wurden Verwaltungsabläufe in der Eingliederungshilfe digitalisiert und standardisiert, wodurch bei einer möglichen Zusammenführung der Leistungen sowohl auf ein gutes fachliches Grundgerüst als auch auf aussagekräftige Daten zurückgegriffen werden kann.

Datenstand vom 20.06.2025 11:02 Uhr