Änderung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.07.2025 ö Beschließend 12

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Richtlinie für die Zuwendungen von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg (Anlage).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Vergangenheit wurden durch das Garten- und Friedhofsamt den Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Weise Sand bzw. Rindenmulch geliefert und der alte / verbrauchte Sand mitgenommen. Das Verteilen des Sandes erfolgte durch die Einrichtungen selbst. Das Garten- und Friedhofsamt kann die Lieferung und das Abholen nicht mehr übernehmen, da es zum einen personell nicht darstellbar ist und zum anderen durch die Abrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten dies nicht in regelhafte Abläufe eingetaktet werden kann. Das Garten- und Friedhofsamt sowie das Amt für Kinder, Jugend und Familie haben sich daher darauf verständigt, eine finanzielle Zuwendung von bis zu 1.000,-€ für Lieferung und Austausch von Sand wahlweise Rindenmulch alle zwei Jahre pro Einrichtung gegen Vorlage der Rechnung zu gewähren. Anstelle der Kosten für Sand bzw. Rindenmulch können auch alle zwei Jahre die Kosten für die erforderliche Baumbeschau mit bis zu 1.000,-€ bezuschusst werden. Die Kosten werden im Haushalt des Garten- und Friedhofsamtes abgebildet, da die Personalkosten für die Lieferung des Sandes entfallen.

Datenstand vom 10.07.2025 15:12 Uhr