Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 25.07.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2024 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
Büttner Johannes
xxx
Fleckenstein Gabriele
Gans Brigitte
xxx
Giegerich Thomas
Grimm Jochen
xxx
Herzing Jürgen
xxx
Keller Falko
Klein Thomas
Leiderer Eric
Lenz-Böhlau Anne
Mütze Moritz
Mütze Thomas
Otter Gerald
Pranghofer-Weide Esther
Taudte Josef
Wüst Tobias
Zahn Jürgen
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV ABE in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Datenstand vom 30.07.2025 14:28 Uhr