Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2012 ö Beschließend 8pl/13/8/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3,, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Zudem hat der Stadtrat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 18.09.2012 vorberatend die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 6c („Friedrichstraße / Weißenburger Straße“) und den Antrag auf Aufnahme in dieses Programm beschlossen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2013 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz:

Dieser Straßenabschnitt befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Bislang wurde auf eine Neugestaltung verzichtet, da durch die Baustelle Stadttheater hier ständig schwere LKW verkehrten. Diese Baumaßnahme ist abgeschlossen, so dass die Straße im Jahr 2014 umgebaut werden kann.

-        Museumsquartier:

In der Sitzung des Plenums am 22.11.2010 hat der Stadtrat den Bericht des Arbeitskreises Nachfolgenutzung FOS/BOS wird zur Kenntnis genommen, in dem museale Nutzung des vollständigen Gebäudekomplexes Pfaffengasse 22 + 24 gemäß Ideenskizze „Museumsquartier“ im Zusammenhang mit der „Aschaffenburger Museumsmeile“ empfohlen wurde.

In der Sitzung des Hauptsenates am 21.05.2012 wurden die Architektenleistungen für die Baumaßnahme Museumsquartier / 1. BA: Erweiterung Kunsthalle vergeben. Für diesen Bauabschnitt sind im Haushaltsplan bis zum Jahr 2013 insgesamt 2 Mio € vorgesehen. Bei der Berechnung des im Rahmen der Sanierung förderfähigen Anteils wird i. d. R. das Verhältnis der Einwohner im Sanierungsgebiet zur Gesamtstadt angesetzt, so dass sich die förderfähigen Kosten auf ca. 10 % der Gesamtkosten belaufen.

-        Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Riesengasse:

Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Die Sanierung der Anwesens Badergasse 15 und 24 ist abgeschlossen, so dass dieser Straßenabschnitt nun neu gestaltet werden kann.

-        Liegeplatz Mää-Kuh:

Nach Restaurierung der Mää-Kuh ist ein Liegeplatz am Mainufer zwischen Willigisbrücke und Schloss vorgesehen. Dieser soll mit Abschluss der Restaurierung des Kettenschleppschiffs hergestellt werden.

-        Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:

Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.

Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.

-        Projektfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist im Jahr 2013 ein neuer Förderantrag einzureichen.

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2014 durchgeführt (Haushaltsjahr 2014), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2013).

.Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2013 sowie für die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2013 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2014 - 2016 nach den Werten im Jahresantrag 2013 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr