Das Sanierungsabschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a und 6b sowie die Untersuchungsabschnitte 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Das Sanierungsgebiet 9 („Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier) ist dagegen Bestandteil des Förderungsprogramms „Soziale Stadt“.
Auf Anregung der Regierung von Unterfranken hat die Stadtverwaltung die Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungsgebiete im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Plenums am 06.12.2010 hat der Stadtrat die Erstellung und Fortschreibung der Vorbereitenden durch die Planergruppe Hytrek, Thomas, Weyell und Weyell (HTWW) vom 21.10.2010 (Teil 1 dieser Untersuchung) zur Kenntnis genommen. Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt im Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vom 21.10.2010 (Teil 2 dieser Untersuchung) wurde als perspektivischer Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen.
Bestandteil dieser Untersuchung ist auch das Offene Schöntal zwischen Herstallturm und Karlstraße. Vorgeschlagen wird hierin, die Unterpflanzung zu reduzieren, eine Allee auszubilden und den unter den Bäumen nutzbaren Bereich als Aufenthaltsfläche zu entwickeln.
In einem 1. Bauabschnitt wurde der Bereich zwischen dem Brunnen in Verlängerung der Frohsinnstraße und der Luitpoldstraße umgestaltet. Dieser ist Bestandteil des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes 6a im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Der übrige, westlich anschließende Bereich ist heute noch - überwiegend - als Sanierungsgebiet 9 festgelegt, und damit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zugeordnet. Der Abschnitt zwischen Duccastraße und Karlstraße ist bislang nicht als Sanierungsgebiet festgesetzt.
Das Gartenamt plant derzeit die Umgestaltung eines weiteren Abschnitts des Offenen Schöntals, der westlich an den bereits neu gestalteten Bereich anschließt und bis zur Erthalstraße reicht. Maßgebliche Voruntersuchung für diese Baumaßnahme ist der o. g. Bericht des Büros HTWW für die Sanierungsgebiete im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Aus diesem Grund ist eine Aufnahme des Maßnahmengebietes in diese Programm erforderlich. Dies bedingt den Erlass einer Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Abschnittes 6c mit gleichzeitiger Aufhebung der Sanierungssatzung für den Abschnitt 9 im Bereich zwischen Friedrichstraße und Weißenburger Straße. Das Sanierungsgebiet 6c ist ca. 1,67 ha groß, gleichzeitig verringert sich die Fläche des Sanierungsgebietes 9 um 1,42 ha.
Das Sanierungsgebiet 6c umfasst ausschließlich öffentliche Flächen, so dass eine Festlegung im vereinfachten Verfahren ausreicht, die Sanierungsziele zu erreichen.
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist zudem bei der Regierung von Unterfranken der Antrag zu stellen, den Abschnitt 6c in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufzunehmen.