Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2012 ö Beschließend 10pl/13/10/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozial Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2013 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 10.000 € einzureichen.

-        Wohnumfeldverbesserung:

Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Es ist vorgesehen. in einem ersten Bauabschnitt die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstr. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) zu sanieren. Die Kosten hierfür werden auf ca. 440.000 € (ohne Planungsleistungen) geschätzt. Die Stadtbau hat sich bereiterklärt, eine Teilfläche von 60 % für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, so dass hierfür Sanierungsmittel gewährt werden können. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 493.000 €. Werden 60 % hieraus gefördert, beträgt der Zuschuss ca. 300.000 €. Von diesem Betrag hat die Stadt 40 %, also 120.000 € zu übernehmen, an staatlichen Sanierungsmitteln werden 180.000 € erwartet.

-        Abbruch Mitscherlichweg 1 und 3, Siemensweg 2 und 4, Umzugsmanagement, Sozialplan und Härteausgleich:

Die Gebäude Mitscherlichweg 1 und 3 sowie Siemensweg 2 und 4 sind verbraucht und sollen in den Jahren 2013 und 2014 abgebrochen werden. An gleicher Stelle sind Ersatzbauten geplant. Die Abbruchkosten können als Ordnungsmaßnahmen gefördert werden.

Für die Zeit des Abbruchs und des Neubaus ist es erforderlich, den heutigen Mietern an anderer Stelle Ersatzwohnraum anzubieten. In Damm hat sich bei einer ähnlichen Maßnahme am Schneidmühlweg die Einrichtung eines Umzugsmanagements bestens bewährt. Dieses nimmt frühzeitig Kontakt zu den Betroffenen auf, und hilft bei Problemen hinsichtlich des Umzugs.

Eine Reihe der heutigen Bewohner möchte gerne in die Neubauten zurückziehen, hat aber nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Finanzierung eines Umzugs. Hier kann die Sanierung über die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 181 BauGB auf Grundlage eines Sozialplans Zuschüsse gewähren.

-        Begrünung und Verkehrsberuhigung Spessartstraße:

Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen. Erste Maßnahmen sind im Jahr 2014 vorgesehen.


Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2014 durchgeführt (Haushaltsjahr 2014), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2013).

.Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2013 sowie für die Fortschreibungsjahre 2014 -2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanie­rungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2013 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2014 - 2016 nach den Werten im Jahresantrag 2013 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr