Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 22.10.2012 | ö | Beschließend | 10 | pl/13/10/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 10.000 € einzureichen.
Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Es ist vorgesehen. in einem ersten Bauabschnitt die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstr. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) zu sanieren. Die Kosten hierfür werden auf ca. 440.000 € (ohne Planungsleistungen) geschätzt. Die Stadtbau hat sich bereiterklärt, eine Teilfläche von 60 % für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, so dass hierfür Sanierungsmittel gewährt werden können. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 493.000 €. Werden 60 % hieraus gefördert, beträgt der Zuschuss ca. 300.000 €. Von diesem Betrag hat die Stadt 40 %, also 120.000 € zu übernehmen, an staatlichen Sanierungsmitteln werden 180.000 € erwartet.
Die Gebäude Mitscherlichweg 1 und 3 sowie Siemensweg 2 und 4 sind verbraucht und sollen in den Jahren 2013 und 2014 abgebrochen werden. An gleicher Stelle sind Ersatzbauten geplant. Die Abbruchkosten können als Ordnungsmaßnahmen gefördert werden.
Für die Zeit des Abbruchs und des Neubaus ist es erforderlich, den heutigen Mietern an anderer Stelle Ersatzwohnraum anzubieten. In Damm hat sich bei einer ähnlichen Maßnahme am Schneidmühlweg die Einrichtung eines Umzugsmanagements bestens bewährt. Dieses nimmt frühzeitig Kontakt zu den Betroffenen auf, und hilft bei Problemen hinsichtlich des Umzugs.
Eine Reihe der heutigen Bewohner möchte gerne in die Neubauten zurückziehen, hat aber nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Finanzierung eines Umzugs. Hier kann die Sanierung über die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 181 BauGB auf Grundlage eines Sozialplans Zuschüsse gewähren.
Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen. Erste Maßnahmen sind im Jahr 2014 vorgesehen.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0