Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet.
Die Stadt Aschaffenburg wird dabei von der Regierung in dreifacher Hinsicht an diesem Verfahren beteiligt:
1. Mit Schreiben vom 27.11.2012 hat die Regierung der Stadt Aschaffenburg Gelegenheit gegeben, bis zum 22.01.2013 eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange abzugeben.
2. Mit dem vorgenannten Schreiben weist die Regierung die Stadt Aschaffenburg darauf hin, dass sie innerhalb der Einwendungsfrist, d. h. bis zum 20.02.2013 auch als betroffene Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg vorbringen kann.
3. In einem gesonderten Schreiben, ebenfalls mit Datum vom 27.11.2012, hat die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg im Rahmen der Amtshilfe gebeten, die Planfeststellungsunterlagen einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen, die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und die Planfeststellungsunterlagen zusammen mit den bei ihr eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Einwendungs- bzw. Stellungnahmefrist zurückzugeben. Die Auslegungsfrist endet am 06.02.2013, die Einwendungs- und Stellungnahmefrist endet am 20.02.2013.
zu 3.:
Zur Erfüllung des Amtshilfeersuchens an die Stadt Aschaffenburg, die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen und im Hinblick auf die Behandlung der bei der Stadt abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen bedarf es keiner Kommentierungen oder Stellungnahmen seitens der Stadt. Etwa eingehende betreffende Schreiben sind lediglich mit Eingangsvermerk an die Regierung von Unterfranken weiterzuleiten.
zu 1. und 2.:
Am 23.11.2009 wurde dem Stadtrat vom Staatlichen Bauamt eine Planungsstudie über den Ausbau der B 26 vorgestellt. Die Studie wurde ausführlich beraten und die Vorteile des Projekts für das innerstädtische Hauptstraßennetz erkannt. Kontrovers diskutiert wurden damals die entlang des Parks Schönbusch vorgesehene Grünwand, weil sie den Park zum Hafengebiet hin abriegelt, sowie der geplante Gebäudeabbruch auf dem gewerblich genutzten, städtischen Anwesen Darmstädter Straße 164.
Die auszubauenden Knotenpunkte dienen der Ertüchtigung der B 26 vor allem im Bereich der beiden, ca. 750 m voneinander entfernten Hafenzufahrten „West“ und „Mitte“. Der auszubauende Straßenabschnitt liegt zwischen dem Waldfriedhof und der Brücke über die Hafenbahn. Die B 26 wird an diesen Knotenpunkten jeweils auf vier Fahrstreifen aufgeweitet und mit Abbiegespuren versehen.
Die Nähe der Knotenpunkte zueinander und die Anordnung eines baumbepflanzten Mittelstreifens erfordern auch aus Gründen der Verkehrssicherheit einen vierstreifigen Ausbau auch zwischen den beiden Knotenpunkten.
Außer ihrer Funktion als Hafen- und Schönbuschzufahrt übernimmt der auszubauende Bereich der B 26 in Übereinstimmung mit den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg weitere Verkehrsfunktionen:
Die B 26 ist Bestandteil des überörtlichen Straßennetzes in der Verantwortung von Bund und Freistaat Bayern. Das überörtliche Straßennetz soll die schnelle und leistungsfähige Verbindung zwischen den großen Siedlungsräumen und deren Zentren gewährleisten.
Die Darmstädter Straße hat herausragende Bedeutung für die überörtliche Anbindung des Staatshafens Aschaffenburg. Für die Stadt Aschaffenburg ist gerade der Gesichtspunkt der Hafenanbindung nicht nur auf dem Wasser- und dem Schienenweg, sondern auch über die Straße wichtig. Nur durch eine gut funktionierende B 26 ist ein stadtverträglicher Zugangsverkehr zum Hafen zu gewährleisten.
Schließlich ist die Darmstädter Straße auch eine auf die Ringstraße zuführende Radialstraße und damit Bestandteil des städtischen Hauptstraßennetzes. Dieses Netz hat die Bündelung des Durchgangverkehrs auf die Hauptstraßen und damit die Schonung der Wohngebiete als vornehmliche Aufgabe. Außerdem dient der Ausbau der B 26 der Verlagerung von Durchgangsverkehr von der durch die geschlossene Ortslage des Stadtteils Nilkheim führenden Staatsstraße 3115, Großostheimer Straße, auf die weitgehend anbaufreie und in dieser Hinsicht weit unempfindlichere B 26.
Der heutige Ausbauzustand der Darmstädter Straße entspricht im Planfeststellungsbereich nicht dem derzeitigen Verkehrsbedarf von 23.000 kfz/24h, geschweige denn dem in den Planfeststellungsunterlagen nachgewiesenen Bedarf des Prognosejahres 2025 von 29.500 kfz/24h mit einer Spitzenbelastung um die 2.200 kfz/h. Außerdem erlaubt die mittlere Hafenzufahrt nur eingeschränkte Fahrtbeziehungen. Dies führt zwangsläufig zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen insbesondere in die Stadtteile Leider und Nilkheim sowie zu Störungen im Verkehrsfluss, die die nähere und weitere Umgebung belasten.
Zur Verbesserung der Situation und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde im vergangenen Jahr in einem ersten Schritt der Knoten Darmstädter Straße/Augasse/Auweg mit einer Fuß- und Radwegunterführung ertüchtigt. Zur weiteren Verbesserung der Situation sind nun vor allem der Ausbau der Hafenzufahrten und deren Verknüpfung untereinander erforderlich.
Das staatliche Bauamt als Vertreter des Baulastträgers hat zur Beseitigung dieses verkehrlichen Misstands eine Ausbauplanung für die Darmstädter Straße zwischen dem Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke erarbeitet. Der Planentwurf berücksichtigt nicht nur Fragen der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit, sondern auch die Belange der Denkmalpflege und der Naherholung im Park Schönbusch. Die Achse der stadteinwärts führenden Fahrstreifen der Darmstädter Straße – auch Große Schönbuschallee genannt - bleiben auf den Mittelrisalit des Schlosses Johannisburg zentriert. Die inneren Raum- und Grünstrukturen des Parks Schönbusch werden nicht verändert.
Das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren ist geeignet, alle Interessen der Stadt Aschaffenburg als Grundstückseigentümer wie auch alle von ihr zu tragenden öffentlichen Belange in die Abwägung gegenüber allen anderen Interessen und Belangen einzubringen und eine sachgerechte, ausgewogene Entscheidung zu garantieren.
Bei der Durchsicht der Planfeststellungsunterlagen haben sich noch einige Detailfragen ergeben, die teils redaktionelle Klarstellungen, teils inhaltliche Konkretisierungen erfordern. Das Nähere ist aus den beiden Entwürfen zu Stellungnahmen der Stadt Aschaffenburg zum einen als Träger öffentlicher Belange, zum anderen als Grundstückseigentümer zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügten beiden Entwürfe zu Stellungnahmen zur Billigung vor. Danach können die Stellungnahmen an die Regierung von Unterfranken gesendet werden.