1.) Ausgangssituation:
Mit dem Ausbau der St 2309 in Verbindung mit dem Neubau der Hafenbahnüberführung ist ein neuer Rad- und Fußweg entlang der Obernauer Straße entstanden. Diese Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg ausgeführt und der Radweg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens begleitend zur Staatstraße (Obernauer Straße) geplant und gebaut. Aus diesem Grund endet der gemeinsame Fuß- und Radweg an der Gabelung Obernauer Straße/Maintalstraße. Die Radfahrer werden in der Maintalstraße im Mischverkehr auf der Straße weiter geführt. Für Fußgänger, die den neuen Fuß- und Radweg aus Richtung Stadtzentrum nutzen, endet das Angebot an der Maintalstraße.
Um von Obernau kommend dem Radfahrer das Links abbiegen auf den neuen Fahrradweg zu erleichtern, wurde von der Verwaltung eine Aufstellfläche hergerichtet.
Alternativ bestehen zwei weitere Fuß- und Radwegrouten vom Stadtzentrum nach Obernau:
1. Ein Fuß- und Radweg verläuft vom Wasser- und Schifffahrtsamt entlang des Bahndamms der Hafenbahn und weiter über den Mainbogen durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet.
2. Eine weitere Radwegeverbindung nach Obernau stellt der bestehende Fuß- und Radweg (Mainwanderweg) östlich der Bahngleise (Strecke AB – MIL) dar. Über zwei Querungsmöglichkeiten der Bahnstrecke und der Staatsstraße ist dieser auch an den neuen Radweg entlang der Staatsstraße angebunden. Die erste Querungsmöglichkeit von Obernau kommend ist die bestehende Unterführung der Bahnlinie am Bischbergweg. Die zweite Möglichkeit existiert am bestehenden Bahnübergang an der ehem. Weberei Däfler.
2.) Konzept:
Im Radverkehrskonzept, welches sich momentan in Bearbeitung befindet, wurde über die Analyse von wichtigen Quellen und Zielen ein Netzkonzept von Radverkehrsrouten für das gesamte Stadtgebiet erstellt und damit der Bedarf an wichtigen Radwegeverbindungen aufgezeigt.
Das Netzkonzept ist ein gestuftes Routennetz (Haupt- und Ergänzungsnetz) für den Alltagsradverkehr sowie Freizeitverbindungen. Die Routen des Alltagsradverkehrs wurden dabei in die Kategorien 1. und 2. Ordnung unterteilt. In der ersten Ordnung werden Hauptverbindungen wichtiger übergeordneter Quellen und Ziele aufgezeigt. Neben den Verbindungen von bspw. beruflichen Zielen, Schulen, Einkaufszentren und Behörden gehört auch die Anbindung der einzelnen Stadtteile an das Stadtzentrum dieser Ordnung an. Die Hauptverbindungen 2. Ordnung verbinden dagegen die typischen Ziele auf Stadtteilniveau miteinander (Schulen, Stadtteilzentren, Versorgungseinrichtungen, Freizeitziele).
Freizeitverkehr wird im Radverkehrskonzept im Sinne von „der Weg als Ziel“ verstanden und daher in landschaftlich attraktiver, möglichst ruhiger Umgebung geführt. Freizeitverbindungen verlaufen meist abseits des Straßenverkehrs, teilweise Wirtschaftswege nutzend, bis in die touristisch interessante Innenstadt.
Als Anbindung des Stadtteils Obernau an das Stadtzentrum wird die Radverkehrsverbindung entlang der Obernauer Straße und der Maintalstraße im Netzplan als Hauptverbindung 1. Ordnung dargestellt. Damit wird hier der Bedarf einer durchgängigen Verbindung nach Obernau aufgezeigt und die besondere Netzbedeutung dieser Radwegeführung im Radroutennetz verdeutlicht.
Die bestehende Verbindung östlich der Bahngleise wird zukünftig als Freizeitverbindung gesehen. Vor allem als Anbindung an den Naherholungsbereich Bischberg entspricht diese einer Freizeitverbindung in landschaftlich attraktiver und möglichst ruhiger Umgebung. Als solche wird diese auch heute schon stark genutzt und bietet insbesondere Familien mit Kindern eine interessante Radverkehrsroute.
3.) Handlungsbedarf:
Hauptverbindung 1. Ordnung:
Die durchgängige Radwegeverbindung entlang der Obernauer Straße, wie es das Radverkehrskonzept vorsieht, ist zur Zeit noch nicht gegeben, da der neue Radweg entlang der Staatsstraße an der Gabelung zur Maintalstraße/Ortsumfahrung endet.
Nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) in Verbindung mit den „Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen“ (RAL) ist bei Neu-, Um- und Ausbau einer Landstraße mit besonderer Netzbedeutung, wie es die Maintalstraße darstellt, eine fahrbahnbegleitende Radverkehrsführung herzustellen.
Somit soll der neue Fuß- und Radweg entlang der Obernauer Straße an der Maintalstraße von der Abzweigung an der Ortsentlastungsstraße bis zum Ortseingang Obernau fortgeführt werden, um den Kriterien einer Hauptverbindung 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept und somit auch den Anforderungen der ERA gerecht zu werden.
Freizeitverbindung – Mainwanderweg:
Ein wichtiger Anknüpfungspunkt der Freizeitverbindung Mainwanderweg (Rad- und Fußweg östlich der Bahngleise) an das innerstädtische Rad- und Fußwegenetz stellt der Bahnübergang an der ehem. Weberei Däfler (BÜ 4,5 auf der Strecke AB-MIL) dar.
Der Bahnübergang (BÜ) an der Obernauer Straße besteht seit Mitte der 1970er Jahre ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer. Die Anlage ist mit Umlaufsperren ausgestattet. Nach dem Unfall wurde die Anlage im Rahmen einer Verkehrsschau überprüft und keine Mängel festgestellt.
Aus eisenbahnrechtlichen Vorschriften heraus sind die Lokführer verpflichtet bei der Anfahrt an diesem nicht technisch gesicherten Bahnübergang zu pfeifen. Das Pfeifsignal ist in eisenbahnrechtlichen Vorschriften normiert.
Nach Abriss von den Gebäuden der Weberei kam es hier zu Beschwerden aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Bahnübergangs über Pfeifgeräusche der Züge. Weiter wurden politische Anträge zur Auflassung bzw. Ertüchtigung des Bahnübergangs und zu den Aspekten der Sicherheit gestellt, ausgelöst durch einen schweren Unfall im Sommer 2012. Alle Aspekte sind mit den Vertretern der Westfrankenbahn umfangreich besprochen worden.
Die Lärmimmission aufgrund des Pfeifsignals ist durch die Beseitigung der Gebäude und damit dem bestehenden Schallschutz entstanden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche der ehemaligen Weberei als gewerbliche Baufläche dargestellt. Daher ist es Ziel der Stadtplanung an dieser Stelle wieder Baustrukturen zu entwickeln, die auch einen Schallschutz bewirken. Damit wird erneut ein Schallschutz zur Gleisanlage entstehen.
Neben den Beschwerden über die störenden Pfeifsignale wurde der Verwaltung im Februar 2014 ebenso eine Unterschriftenliste der Anwohner zur Beibehaltung des Bahnübergangs übergeben.
Im Zuge der Überprüfung des BÜ wurde im Mai 2013 eine Verkehrszählung von DB RegioNetz durchgeführt, um festzustellen, wie stark der Übergang von Fußgängern und Radfahrern frequentiert wird. Die Zählung ergab einen Durchschnittswert unter der Woche von täglich 200 – 300 Rad- und Fußgängen, einen Spitzenwert an einem Sonntag von 240 Rad- und Fußgängern und Ausnahmewerte an Feiertagen von mehr als 540 Rad- und Fußgängern.
Als Ergebnis der Zählung stellte die DB RegioNetz fest, dass die Werte im zulässigen Bereich für nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge liegen. Daher wird von Seiten der Bahn kein Ertüchtigungsbedarf mit Lichtsignalanlagen und Schranke an diesem Bahnübergang gesehen. Nach erneuter Rücksprache mit der DB RegioNetz weisen deren Vertreter nochmals daraufhin, dass eine Ausstattung mit Lichtsignalanlagen erst bei einer deutlich höheren Frequentierung eines Übergangs (ca. 3000 Querungen) rechtlich auszuführen ist. Ein einseitiges Verlangen der Stadt hätte zudem die volle Kostenträgerschaft zur folge. Die Westfrankenbahn geht von Umbaukosten in Höhe von rund 500.000€ aus.
Vom 16. bis 23. Juni 2014 fand nach der Fertigstellung des neuen Radweges entlang der Obernauer Straße im Mai 2014 eine weitere Kontrollzählung statt. Damit sollte dargelegt werden, ob der neue Radweg eine Auswirkung auf die Nutzung des Bahnüberganges und des Mainwanderweges hat.
Die Auswertung der zweiten Zählung zeigt, dass der BÜ im Durchschnitt am stärksten in den Nachmittagstunden zwischen 15:00 und 17:00Uhr frequentiert wird.
Im Schnitt wird der BÜ unter der Woche täglich von 150 bis 250 Rad- und Fußgängern passiert. Zudem wird der BÜ in Spitzenzeiten von bis zu 30 Personen je Stunde überquert.
Am Sonn- und Feiertag war die Frequentierung höher. Am Sonntag passierten 404 Rad- und Fußgänger den Bahnübergang, am Feiertag 331. In der Spitzenzeit lag die Personenanzahl am Sonntag bei 55 Personen die Stunde.
Gegenüberstellung Zählung 2013 und 2014
Zählung
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Schnitt täglich
(Werktag)
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In Spitzenzeiten in beide Richtungen
(Werktag)
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Spitzenwert Sonntag
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Spitzenwert
Feiertag
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01. – 20.05.2013
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200-300
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Bis zu 45 je Stunde
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240
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> 540
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16. – 23.06.2014
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150-250
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Bis zu 30 je Stunde
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404
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331
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Damit ist zwar unter der Woche eine leichte Tendenz nach unten im Vergleich zum Vorjahr erkennbar. Jedoch zeigt die Zählung, dass vor allem als Freizeitverbindung an Wochenenden und Feiertagen der Bahnübergang weiter als attraktive Verbindung wahrgenommen und genutzt wird. Die Querungen der Bahnlinie in Höhe Bischbergweg bzw. an der Bahnbrücke Am Häsbach/Unterhainstraße/Obernauer Kolonie stellen aus Sicht der Radfahrer keine Alternative dar.
Um den Mainwanderweg in seiner Gesamtheit, wie im Radverkehrskonzept dargestellt, als Freizeitverbindung für den Fuß- und Radverkehr zu erhalten, ist es daher erforderlich den Bahnübergang als Querungsstelle und damit Anbindung an das Routennetz zur Innenstadt beizubehalten.
Die leichte Abnahme der Querungen unter der Woche bei der neuen Zählung zeigt, dass der neue Fuß- und Radweg als Alltagsverbindung bereits angenommen wird.
Zu der zum BÜ alternativen Querungsstelle – die Bahnunterführung und Querung der Staatsstraße – lehnt das Staatliche Bauamt einen Umbau der „freien Strecke“ der neuen Staatsstraße ab. Ohne den Einbau einer Insel / Fahrbahnteiler und damit eine Verbreiterung der Straße auf einer Länge von ca. 100 Meter ist eine beschilderte Querung aber zu gefährlich. Dies wurde dem CSU Ortsverband Aschaffenburg-Süd vom Staatlichen Bauamt in einem Antwortschreiben zum Antrag auf Querungshilfe und Geschwindigkeitsbegrenzung so mitgeteilt. Allerdings wird in dem Schreiben weiter angeführt, dass der Bereich der Unterführung weiter intensiv betrachtet wird. Kommt es zukünftig zu häufigeren Querungen, wäre die Situation zu überdenken und ein Gefahrenzeichen „Radfahrer kreuzen“ in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h anzuordnen.
4.) Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt den Rad- und Fußweg von der Abzweigung an der Ortsentlastungsstraße bis zum Ortseingang Obernau entlang der Maintalstraße als baulich von der Fahrbahn getrennten Zweirichtungsradweg in einer Breite von 3,00m auszubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung auszuarbeiten und die rechtlichen Voraussetzungen für die Projektrealisierung zu schaffen (Grunderwerb, Rechtsverfahren).
Der Mainwanderweg wird als Freizeitroute für den Fuß- und Radverkehr im bestehenden Zustand erhalten. Der Bahnübergang BÜ 4,5 an der Obernauer Straße bleibt erhalten.