Gartenmarkt Löwer Goldbach;
- Vereinfachtes Raumordnungsverfahren
- Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.09.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Per E-Mail vom 14.08.2014 informierte die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg darüber, dass die Standortverlagerung des Gartencenters der Firma Löwer von Damm nach Goldbach als erheblich überörtlich raumbedeutsam im Sinne des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) bewertet und daher ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren eingeleitet worden ist.
Die Stadt Aschaffenburg hat am 05.12.2013 bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zur Änderung der Bauleitplanung gegenüber dem Markt Goldbach eine Stellungnahme abgegeben und wird daher im Rahmen des vereinfachten Raumordnungsverfahrens nicht gesondert beteiligt. Dennoch steht es ihr offen, auch im vereinfachten Raumordnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Da die wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg (Aufnahme des Standorts „An der Lache“ in das Interkommunale Einzelhandelskonzept, Nachweis zur Verkehrserschließung des Geländes) noch nicht in das Planwerk eingearbeitet sind, empfiehlt die Verwaltung, diese nochmals in Form der beiliegenden Stellungnahme im vereinfachten Raumordnungsverfahren vorzutragen.
.Beschluss:
Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum vereinfachten Raumordnungsverfahren für die Verlagerung des Gartenfachmarkts Löwer Gebiet zum Standort „An der Lache“ in Goldbach (Anlage 4) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:11 Uhr