Das Feuergäßchen verbindet auf kurzem Wege den Kreuzungsbereich Badergasse / Riesengasse mit der Sandgasse und weiter durch die Freihofsgasse mit dem Freihofsplatz. Es stellt eine - vor allem tagsüber - häufig benutzte Fußwegeverbindung dar. Wegen der vorhandenen Treppenanlage im Bereich der Anwesen Sandgasse 21 und 23 ist diese Verbindung nicht barrierefrei und auch für Radfahrer nicht benutzbar. Hier verläuft ein Teilabschnitt der Gasse über die privaten Grundstücke FlstNrn. XXX und XXX.
Das Feuergäßchen ist - mit Ausnahme des Abschnitts, der über Privatgelände verläuft - als „beschränkt öffentlicher Weg“ mit der „Widmungsbeschränkung: Nur Fußgängerverkehr“ gewidmet. Im Bereich des Privatgrundstücks handelt es sich um einen „Eigentümerweg - Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger“.
Derzeit entsteht entlang des Feuergäßchens ein Neubau. In diesem Zusammenhang soll die Wegetrasse - beginnend ab der Zufahrt zu FlstNr. XXX - entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts neu gestaltet werden. Im Rahmen des Neubaus entsteht entlang des Feuergäßchens eine von der Öffentlichkeit nutzbare Wegefläche auf Privatgrund. Der Bauherr hat sich bereiterklärt, diese in gleicher Weise auszubauen wie das Feuergäßchen. Dadurch verdoppelt sich nahezu die heutige Wegebreite von ca. 2 m. Die Zugänge zu diesem Neubau befinden sich - mit Ausnahme einer Wohnung - nicht in diesem Abschnitt, sondern an der zur Badergasse orientierten Platzfläche.
Am südlichen Ende mündet das Feuergäßchen in eine breite Passage auf dem mit dem Anwesen Sandgasse 21 bebauten Grundstück FlstNr. XXX (Fa. „XXX“). Am nördlichen Ende dieser Passage bestehen die Hauszugänge zu den Anwesen Sandgasse 21 und 23.
In den Sitzungen des „Initiativkreises Innenstadt“ wurden wiederholt Klagen geführt über die Nutzung dieser Passage in den Nachtstunden, vorwiegend durch Jugendliche, die diese als Treffpunkt und Unterstellmöglichkeit nutzen, dort Alkohol konsumieren, und die Nachbarschaft durch starken Lärm in ihrer Nachtruhe stören. Es wurde bereits mehrfach diskutiert, daher das Feuergäßchen in den Nachtstunden zu schließen.
Dem Einbau eines Tores direkt an der Sandgasse steht aber die Notwendigkeit entgegen, weiterhin die Hauszugänge zu den Anwesen Sandgasse 21 und 23 erreichen zu müssen. Auf Grund des Einbaus der notwendigen Technik mit Haussprechanlagen und einer eigens zu öffnenden Tür in diesem Tor gestaltet sich die Umsetzung dieser Variante schwierig.
Im Rahmen der Neubaumaßnahme wurde es erforderlich, das Feuergäßchen vorübergehend vollständig zu schließen. Tagsüber war es möglich, den Hof des Grundstücks FlstNr. XXX (Anwesen Sandgasse 23) zu nutzen, in den Nachstunden war dieser Weg an den Zugängen zu diesem Grundstück versperrt. Frei zugänglich war jedoch die Passage im Anwesen Sandgasse 21.
Es hat sich gezeigt, dass diese Lösung von den Passanten tagsüber akzeptiert wird. In den Nachtstunden ist durch diese Sperrung eine wesentliche Beruhigung eingetreten. Von der Nachbarschaft werden seitdem keine Klagen mehr über nächtliche Ruhestörungen aus dieser Passage an die Stadt herangetragen. Im Initiativkreis Innenstadt wurde die Lärmminderung ausdrücklich bestätigt.
In der Sitzung des Initiativkreises Innenstadt am 30.07.2014 haben sich dessen Mitglieder daher einstimmig für eine dauerhafte nächtliche Schließung des Feuergäßchens ausgesprochen.
Auch die betroffenen Grundstückseigentümer der Anwesen Sandgasse 21 und 23 sowie der Bauherr des Neubaus am Feuergäßchen befürworten eine solche Schließung.
Tore können am Beginn und Ende des heute ca. 2 m breiten Abschnitts (also zwischen der Zufahrt zum Hof des Anwesens Sandgasse 23 und der Treppenanlage) angebracht werden. Lediglich für eine Wohnung im Neubau muss es möglich sein, eines der beiden Tore öffnen zu können. Das Öffnen und Schließen der Tore kann von einer Sicherheitsfirma, die hier bereits tätig ist, übernommen werden.
Eine ähnliche Lösung besteht heute bereits in der Mälzerei-Passage zwischen Steingasse und Treibgasse. Zu klären sind noch die konkreten technischen Details sowie die Kostentragung.
Im Hinblick auf die Gewährleistung der nächtlichen Ruhe wird vorgeschlagen, der Schließung des Feuergäßchens in der Nachtzeit zuzustimmen.