Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 11pl/15/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozial Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2015 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Wohnumfeldverbesserung:

Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. In einem ersten Bauabschnitt werden derzeit die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) saniert. In den Folgejahren ist die Fortsetzung dieser Maßnahme im gesamten Sanierungsgebiet vorgesehen.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.

Die Kostenschätzung für das Gesamtgebiet liegt bei 1,9 Mio €. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 2,13 Mio €. Bei einer Förderung in Höhe von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von 640.000 €. Im Jahr 2013 wurden bereits 280.000 € förderfähige Kosten bei der Regierung von Unterfranken beantragt und von dieser bewilligt, so dass noch
640.000 € - 280.000 € = 360.000 €
Zuschuss ausstehen. Die Antragstellung soll 2015 erfolgen, realisiert werden können die Maßnahmen 2016 bis 2018.

-        Begrünung und Verkehrsberuhigung Spessartstraße:

Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obenauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen.

Vor dieser Begrünung sollen aber 2015 die Bushaltestellen in der Spessartstraße („Koloseusstraße“) barrierefrei umgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist der Einbau einer Querungshilfe zwischen diesen beiden Haltestellen sowie die Befestigung des Gehweges auf der Südseite der Spessartstraße (der derzeit unbefestigt ist und massive Schäden aufweist) vorgesehen. Die Realisierung ist für 2015 vorgesehen, der Förderantrag soll noch 2014 eingereicht werden. Die Kosten der Querungshilfe und der Gehwegsanierung betragen ca. 110.000 €. Nicht hierin enthalten sind die Kosten für die Bushaltestellen, da diese nicht im Rahmen der Sanierung, sondern aus ÖPNV-Mitteln gefördert werden. Die Zustimmung des Stadtrates zu dien Maßnahmen erfolgte in der Sitzung des PVS am 08.04.2014.

-        Neugestaltung Grünbereich Blütenstraße:

Im Einmündungsbereich der Blütenstraße in die Spessartstraße befindet sich ein größeres Grundstück, das im Eigentum der Stadt steht. Es handelt sich um eine Wiesenfläche. Diese Eingangssituation in das Gebiet soll neu gestaltet werden. Planungen liegen noch nicht vor, sodass frühestens die Antragstellung 2015 erfolgen und die Realisierung für 2016 vorgesehen werden kann. Die Kosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.

-        Erneuerung Siemensweg:

Im Rahmen der Neubaumaßnahme „Mitscherlichweg / Siemensweg“ ist der Siemensweg zu sanieren (voraussichtliche Kosten ca. 80.000 €, Antragstellung 2015, Ausführung 2016).

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 30.000 € bereitgestellt werden. Der nächste Antrag ist 2015 für die Jahre 2016 und 2017 zu stellen.

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).

.Beschluss:

Die in der Anlage 7 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 -2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:18 Uhr