Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 10pl/15/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) ist in das Bund-Länder-Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2015 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Straßenraumgestaltung Ducca- und Kleberstraße:

Verstärkt werden Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr. Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 17.09.2013 der Umgestaltung zugestimmt. Der überarbeitete Entwurf wurde in der Sitzung des PVS am 23.09.2014 diskutiert. Der Stadtrat wünscht von der Verwaltung eine Betrachtung der Verkehrssituation im Bahnhofsquartier zur Qualifizierung der Planung Duccastraße.

Derzeit wird der Kanal saniert. Umgestaltet werden kann die Straße daher erst im Jahr 2015. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 262.000 €. Die Straße liegt in einem Sanierungsgebiet, für welche die Regelungen über das vereinfachte Sanierungsverfahren Anwendung finden. Bei der Berechnung des Zuschusses werden von der Regierung von Unterfranken fiktiv KAG-Beiträge abgezogen, die bei Geltung einer solchen Satzung von den Grundstückseigentümern erhoben werden könnten.

-        Straßenraumgestaltung Heinse- und Elisenstraße:

Die Heinsestraße ist geprägt von einer breiten Fahrbahn und beiderseitigen Parkplätzen. Der Straßenraum ist optisch dringend aufwertungsbedürftig. Möglich wäre eine solche Verbesserung z. B. durch Pflanzen von Bäumen an den Stellen, an denen es die Leitungen im Untergrund zulassen. Die Details sind noch zu festzulegen

-        Wettbewerb zur Umgestaltung der Unterführung Goldbacher Straße:

Die Unterführung Goldbacher Straße wird häufig wegen ihres Erscheinungsbildes kritisiert. Sie wurde in Zusammenhang mit dem Bau der City-Galerie Anfang der 1970-er Jahre errichtet, und seitdem nur geringfügig modernisiert. Trotz der Erneuerung der Beleuchtungsanlage macht sie einen dunklen, wenig einladenden Eindruck. Im Rahmen eines Wettbewerbs, der 2016 durchgeführt werden könnte, wäre es möglich, umfassende Erneuerungsmaßnahmen vorzuschlagen.

-        Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:

Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.

Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).

.Beschluss:

Die in der Anlage 6 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015
fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:18 Uhr