Bauantrag zur Nutzungserweiterung von Studentenwohnheim zu Wohnheim für Studenten, Auszubildende und Fachschüler; a) Studentenwohnheim mit 68 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx u.a., Gemarkung Aschaffenburg, Zum Schreibersgraben 4-6, b) Studentenwohnheim mit ... Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx u.a., Gemarkung Aschaffenburg, Mattstraße 4-6, durch die Rosenhöfe Immobilien GmbH, Laufach.


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.11.2014 ö Beschließend 4uvs/10/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit 2 Bauanträgen, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 18.09.2014, beantragt die Firma Rosenhöfe Immobilien GmbH, Laufach, die Nutzungserweiterung von bisher Studentenwohnheim zu Wohnheim für Studenten, Auszubildende und Fachschüler mit jeweils 68 Wohneinheiten für die genehmigten und errichteten Bauvorhaben auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx u.a., Gemarkung Aschaffenburg, Zum Schreibersgraben 4-6 und Mattstraße 4-6 in Aschaffenburg.

Die beiden Bauvorhaben wurden durch Bauvoranfrage für das Gesamtbauvorhaben Zum Schreibersgraben/Mattstraße (BV-Nr. 20110328) im Umwelt- und Verwaltungssenat am 05.10.2011 und einer weiteren Bauvoranfrage für das Bauvorhaben Zum Schreibersgraben (BV-Nr. xxx) im Umwelt- und Verwaltungssenat vom 10.10.2012 mit zustimmenden Antworten behandelt. Voraussetzung für die Zustimmungen war auch die Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Herstellung dieser Erschließung auf Kosten des Bauherrn. Auch dazu wurden im Stadtrat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 06.10.2014 wird der Nutzungserweiterung unter der Bedingung zugestimmt, dass grundbuchlich gesichert wird, dass die Vermietung ausschließlich an Studenten (ohne Altersbeschränkung) sowie an Auszubildende und Fachschüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr vermietet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Erschließung ordnungsgemäß gesichert ist.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung mit der Ergänzungsregelung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungserweiterung von jeweils Studentenwohnheim mit 68 Wohneinheiten zu Wohnheim für Studenten, Auszubildende und Fachschüler mit 68 Wohneinheiten;
a)        auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx u.a., Gemarkung Aschaffenburg, Mattstraße 4-6, BV-Nr. 20140250
b)        auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx u.a., Gemarkung Aschaffenburg, Zum Schreibersgraben 4-6, BV-Nr. 20140251
durch die Rosenhöfe Immobilien GmbH, Laufach, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:34 Uhr