Umbau und Aufstockung des Seniorenwohnstiftes St. Elisabeth auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Hohenzollernring 32 und ehemals Memeler Straße 16 durch den Caritas Verband Aschaffenburg - Stadt und Landkreis e. V., Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 21.01.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 28.11. und 17.12.2014, beantragt der Caritas Verband Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e. V., Aschaffenburg, den Umbau und die Aufstockung des Seniorenwohnstifts St. Elisabeth auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Hohenzollernring 32, sowie ehemals Memeler Straße 16 in Aschaffenburg.
Mit dem Bauvorhaben wird das Seniorenwohnstift St. Elisabeth baulich erweitert. Im Ergebnis entsteht durch eine Umverteilung der Bewohnerzimmer mit dem Umbau bestehender Doppelzimmer zu Einzelzimmern ein besseres Verhältnis dieser beiden Nutzungseinheiten zueinander. Aus den bestehenden 170 Betten wird trotz erheblicher Erweiterung deshalb nur ein geplanter Bestand von neu 172 Betten. Im Einzelnen erfolgt im Inneren der Umbau einzelner Bereiche sowie als auch städtebaulich bedeutsames Element die Aufstockung des ehemaligen Anwesens Memeler Straße 16 um 2 Geschosse bzw. des Verbindungsbaus des Heimes zu diesem Anwesen um 3 Geschosse. Des Weiteren werden im Innenhof die Stellplätze für Kraftfahrzeuge neu geordnet und aufgrund des knappen Pkw-Stellplatzangebotes im Gebiet um das Heim im Innenhof eine Fahrradabstellanlage für 16 Fahrräder ergänzt. Weiter entstehen direkt vor dem Eingang weitere 4 Stellplätze für Fahrräder. Durch eine bauliche Fuge zum Kindergartengebäude Memeler Straße 14 ist mit dem Abrücken der Brüstung um 1,5 m von dessen Traufe das architektonische Einfügen zu diesem Gebäude gewahrt.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 17.12.2014 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass die Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Bewertung fügt sich das Bauvorhaben mit Auflagen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
In
bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an den Caritas Verband Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e. V., Aschaffenburg, zum Umbau und Aufstockung des Seniorenstiftes St. Elisabeth auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Hohenzollernring 32 und ehemals Memeler Straße 16 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 10:00 Uhr