Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung Betriebsräume und Bootshalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Sportsenates, 03.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 03.03.2015 ö Beschließend 10sps/1/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 18.11.2014 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (383 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahmen:

               Thermische Restsanierung Gymnastiksaal
               Austausch Hallenrolltore: Sicherungsmaßnahme
               Sanierung Bootstreppe zur Pritsche: Sicherungsmaßnahme

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen ca. 27.500,00 €.

Für diese Baumaßnahmen wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.

Der Antrag wird durch den BLSV als Kleinantrag (Nr. 942) behandelt.

Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.

Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.

Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV am 10.12.2014 erteilt.

Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahmen im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 9.200,00 €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2019 erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) soweit erforderlich Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, geleistet werden können.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst.1.5500.9870.

.Beschluss:

Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 18.11.2014 zu den Kosten der Bestandssicherung der Betriebsräume und Bootshalle ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2016 13:39 Uhr